Heuerlingswesen (auch Häuslingswesen) bezeichnet eine in Westfalen und in Nordwestdeutschland vom 17. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts häufige, zeitweise und mancherorts bestimmende Ausprägung der Agrarverfassung samt deren sozial-, wirtschafts- und siedlungsgeschichtlichen Voraussetzungen und Folgen. Die rechtliche Grundlage waren Verträge zwischen Bauern und landlosen Heuerlingen oder auch Heuerleuten, die dem Bauern günstige Hand- und Spanndienste sowie Zahlungen in Form von Geld und Naturalien und den Heuerleuten im Austausch ein Dach über dem Kopf und ein Stück Ackerland verschafften. Diese Verträge waren z. T. jährlich kündbar. Die Betriebsfläche der Heuerstellen lag typischerweise in Form von Kämpen um den Hof. Heuerlinge waren keine vollberechtigten Mitglieder der Bauernschaft. Sie besaßen kein Stimmrecht, brauchten keine Kirchenbeiträge zu bezahlen, mussten aber für das Totengeläut eine Gebühr entrichten. Das sprachliche „Erbe“ dieses Wesens findet sich bis heute in der Redewendung „jemanden anheuern“ mit der Bedeutung einer zeitlich und aufgabenbefristeten Anstellung von Personen zur Tätigkeitsbewältigung.

Das Heuerlingswesen breitete sich in Westfalen und in Nordwestdeutschland seit dem Ende des 16. Jahrhunderts und vor allem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aus. Auf Hofstellen, die u. a. infolge des Dreißigjährigen Krieges wüst geworden waren, wurde – zunächst in leerstehenden Spiekern, Backhäusern und anderen Nebengebäuden – eine neue soziale Schicht (neues Rechtsverhältnis) „angesetzt“: die Heuerlinge. Sie waren weder vollwertige Bauern noch deren auf dem Hof lebende Knechte, sondern ländliche Mieter. In der Grafschaft Ravensberg machten Heuerlingsfamilien um 1770 bereits zwei Drittel der gesamten Bevölkerung aus.
Zur Abgeltung ihres Wohnrechtes und der Nutzung ihrer kleinen, vom Bauern gepachteten Ackerflächen waren die Heuerleute – oft auf Abruf, gegen Lohn – verpflichtet, „ihrem Bauern“ zur Hand zu gehen, insbesondere in der Erntezeit. Die eigene kleine Landwirtschaft reichte fast nie aus, um Futter für das Vieh der kinderreichen Heuerlingsfamilien ohne Zukauf zu sichern. Für viele Heuerleute und deren Kinder war es ein Leben am Rande der Existenz während des Aufkommens der Industrialisierung und der Bevölkerungsexplosion.
Seit Ende des 17. Jahrhunderts waren die Männer aus den Heuerlingsfamilien im Münsterland, im Emsland, im Oldenburger Münsterland und im Osnabrücker Land in freier Zeit oft Saisonarbeiter, sogenannte Hollandgänger. In Ostwestfalen verdienten sich die Heuerlingsfamilien ein Zubrot durch Heimarbeit als Spinner und Weber im Verlagssystem.
Angehörige von Heuerlingsfamilien machten einen Gutteil der Auswanderer aus, die im 19. Jahrhundert in der Hoffnung auf ein besseres Leben (geschenktes Farmland, Goldrausch etc.) vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch in Südbrasilien in großer Zahl ihre westfälische Heimat verließen.
Mit dem Beginn der Weimarer Republik schlossen sich die nordwestdeutschen Heuerleute in Interessenorganisationen zusammen, um ihre soziale Not politisch zu bekämpfen. Für den Osnabrücker Raum entstand der Nordwestdeutsche Heuerlingsverband unter Leitung des späteren SPD-Reichstagsabgeordneten Wilhelm Helling, im Emsland/Grafschaft Bentheim und Teilen des Landkreises Bersenbrück der Verein Christlicher Heuerleute, später Verband Christlicher Heuerleute, Kleinbauern und Pächter unter dem späteren Provinziallandtagsabgeordneten Heinrich Kuhr, in Südoldenburg der Verband Landwirtschaftlicher Kleinbetriebe, gegründet von Anton Themann, der von 1925 bis 1933 für das Zentrum im Oldenburger Landtag saß, nach 1945 für die CDU im Niedersächsischen Landtag. In Westfalen entstand der zentrumsnahe „Pächter- und Siedlerbund“, der sich in „Westfälischer Pächter- und Kleinbauernbund“ und dann 1927 in Westfälischer Bauernbund umbenannte. 1925 besaß er rund 5000 Mitglieder. Vorsitzender war seit Oktober 1928 der Geistliche Ferdinand Vorholt aus Mecklenbeck bei Münster. Dieses Aufbegehren wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten mittels zwangsweiser Gleichschaltung und Eingliederung in den sogenannten Reichsnährstand beendet. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, dem beginnenden „Wirtschaftswunder“ in den 1950er Jahren und den zunehmend besseren Verdienstmöglichkeiten in Handwerk und Industrie verschwand das Heuerlingswesen fast über Nacht, als die Bauern menschliche Arbeitskraft durch den Einsatz von Maschinen ersetzten.
Max Weber gibt als Beispiel für Osnabrück an: