Folterhemd

Das Hexenhemd von Veringenstadt (17. Jahrhundert). Folterhemd der Anna Kramerin, die 1680 in Veringenstadt als Hexe verbrannt wurde.

Das Folterhemd (auch Marterkittel oder Peinkleid) war ein Kleidungsstück, das der angeklagten Person vor Beginn des peinlichen Verhörs, also der Folter, übergestreift wurde.

Beschreibung

Die Art und Weise, wie das Folterhemd beschaffen sein sollte und wie und wann es angelegt wurde, variiert je nach Epoche und nach den lokalen Verfahrensordnungen. Nach § 6 des sächsischen Theatrum Conscientiosum Criminale von 1732 wurde der Angeklagte zunächst entkleidet, anschließend wurden Kopf- und Körperhaare rasiert und ihm schließlich eine schwarze Hose sowie ein schwarzes Hemd angelegt.

Nach Wolfgang Schild handelte es sich um ein weites Hemd, das bis auf die Knie herabfiel. Es war aus einem einzigen Stück hergestellt und besaß keine Naht. Das Folterhemd durfte nur während eines einzigen Tages angefertigt worden sein; es durfte keine Nacht verstrichen sein, bis es fertiggestellt war.

Ob überhaupt ein gesondertes Folterhemd verwendet wurde oder ob die Folter unbekleidet oder in gewöhnlicher Kleidung erfolgte, unterscheidet sich in unterschiedlichen Zeiten und Regionen. So wird beispielsweise in Kurmainz nur selten über Folterhemden berichtet. In katholischen Gegenden wurden dem Angeklagten sogar zwei geweihte Hemden angezogen.

Das als Hexenhemd von Veringenstadt bekannte Folterhemd der Bader-Ann von 1680 ist das einzige seiner Art, das heute noch in Deutschland erhalten ist. Es befindet sich im Heimatmuseum Veringenstadt in Baden-Württemberg.

Zwei Folterhemden sind in einer Schweizer Sammlung von Gerold Bornhauser aus dem Hexenprozess gegen Catharina Halffmans aus Neuss erhalten und können ins Jahr 1677 datiert werden. Ein Folterhemd ist mit den Initialen CH in roter Farbe bestickt. Ein anderes Folterhemd derselben Sammlung besitzt Taschen für Schutzamulette.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Folterhemd. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 4 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).
  2. ↑ Johannes Gutenberg-Universität, Institut für Geschichtliche Landeskunde: Geschichtliche Landeskunde, Bände 32–33, 1988, S. 170 (books.google.de).
  3. ↑ Wolfgang Schild: „Von peinlicher Frag“. Die Folter als rechtliches Beweisverfahren. Rothenburg o. d. T. 2002; zitiert nach: Hexenwahn – Ängste der Neuzeit (dhm.de).
  4. ↑ Heimatmuseum Veringenstadt: Stadt Veringenstadt. In: veringenstadt.de. Abgerufen am 2. Oktober 2026 (mit Abbildung des Hexenhemdes).
  5. ↑ Hexenhemd. In: Frauenregion Laucherttal. Abgerufen am 2. Oktober 2026.
  6. ↑ Alexandra Kohlhöfer: Magie – Gerüchte – Machtkampf. Hexenverfolgung in der kurkölnischen Stadt Neuss (= Schriftenreihe des Stadtarchivs Neuss. Band 20). Stadtarchiv Neuss, Neuss 2017, ISBN 978-3-922980-23-0.