Hirtenamt
Als
Hirtenamt
wird bezeichnet:
das priesterliche oder hohepriesterliche Amt in der theologischen Vorstellung vom
Dreifachen Amt Christi
;
die
Aufgabe des Bischofs
in seiner Diözese in der römisch-katholischen Theologie;
die
heilige Messe
am Morgen des Weihnachtsfestes (
Missa in aurora
) mit dem Evangelium von der Anbetung der Hirten,
Lk
2,15–20
EU
, siehe
Weihnachten#Römisch-katholisch
.
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.