Das sogenannte Hochschul-Urteil (auch Hochschulurteil; Aktenzeichen 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72) ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973, in dem das Gericht erstmals umfänglich Schutzgehalte der Wissenschaftsfreiheit und Vorgaben für die Hochschulorganisation formuliert hat. Die Entscheidung erging aufgrund einer Verfassungsbeschwerde von 398 niedersächsischen Hochschullehrern gegen das 1971 verabschiedete Vorschaltgesetz zum Niedersächsischen Hochschulgesetz. Dieses Vorschaltgesetz sah vor, dass die Hochschulen in Niedersachsen künftig nicht mehr als Ordinarienuniversität organisiert sein sollten, sondern, dass alle Statusgruppen der Hochschulen (Hochschullehrer, Mitarbeiter und Studierende) paritätisch an den Entscheidungsgremien mitwirken können. Die Entscheidung erklärte zwar die sogenannte Gruppenuniversität für mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar, allerdings sieht es das Verfassungsgericht mit Blick auf die Verwirklichung der Wissenschaftsfreiheit für notwendig an, dass die Gruppe der Hochschullehrer bei Entscheidungen zur Lehre maßgeblichen und bei Entscheidungen zu Forschung und Berufungen ausschlaggebenden Einfluss haben müssen. Es erkannte somit die Notwendigkeit der Professorenmehrheit. Die im Hochschul-Urteil formulierten Grundsätze sind bis heute zentrale Referenz für die hochschulrechtliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der deutschen Landesverfassungsgerichte.