Bei einer Ansitzeinrichtung handelt es sich um eine Jagdeinrichtung für die Ansitzjagd, die je nach Bauform (etwa als Hochsitz oder ebenerdiger Ansitzschirm) zusätzliche Vorzüge wie Deckung und Witterungsschutz bietet. Ansitzeinrichtungen werden typischerweise im Auftrag und auf Kosten des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (z.B. des Jagdpächters) oder des Grundeigentümers errichtet.
Zweck
Blick vom Hochsitz auf zwei Rehe. Links ein Gewehrlauf mit aufgesetztem Schalldämpfer
Ansitzeinrichtungen dienen dem Jäger als Ansitzplatz für die Jagdausübung und bieten je nach Bauform zusätzliche Deckung und Witterungsschutz. Sie ermöglichen ein sicheres Erkennen und Beurteilen des Wildes (Ansprechen) sowie sicheres Schießen. Beim Errichten und bei der Benutzung von Ansitzeinrichtungen spielen sowohl jagdliche Überlegungen (zum Beispiel die Hauptwindrichtung) als auch sicherheitstechnische Aspekte (wie Unfallverhütungsvorschriften) eine Rolle.
Bei Hochsitzen sowie an erhöhter Stelle im Gelände stehenden, ebenerdigen Ansitzschirmen kann der Erdboden durch den sich dadurch ergebenden, spitzeren Winkel der Flugbahn als natürlicher Kugelfang für Geschosse dienen, die ihr Ziel durchschlagen oder verfehlen. Zudem kann die Jagdwaffe beim Anlegen auf das Wild aufgestützt oder angelehnt werden. Ein ausreichend hoher Hochsitz kann auch dafür sorgen, dass der Jäger „über dem Wind“ sitzt und sein Geruch somit vom Wild nicht mehr wahrgenommen wird.
Bauweise
Abhängig von der Art ihrer baulichen Ausführung (Hochsitz versus Erdsitz) sowie nach ihrem Verwendungszweck (für die Ansitzjagd oder Drückjagd) können Ansitzeinrichtungen in verschiedene Typen unterschieden werden. Die Bezeichnungen einzelner Bautypen sind dabei nicht immer vollkommen trennscharf und unterscheiden sich auch regional.
Hochsitz
Leitersitze (auch Baumleiter; einfache, teils überdachte Leitern mit Sitzgelegenheit, oft angelehnt an Bäume, teils überdacht),
Hochsitze (freistehende Bauweise mit Seitenverblendung, oft mit Dach),
Kanzeln (halboffene und völlig geschlossene Hochsitze mit Seitenverblendung und Überdachung),
mobile Ansitze (durch Aufbau auf Anhängern oder durch Räder ortsveränderlich),
Klettersitze (tragbare Sitzgestelle, mit denen ein Jäger an Baumstämmen hinaufklettern kann),
Drückjagdböcke (einfache, relativ niedrige Hochstände ohne Überdachung, die dem stehenden Schützen bei Drückjagden Bewegungsfreiheit für Schüsse in alle Richtungen lassen).
Überdachter Leitersitz, angelehnt an einen Baum
Freistehender Leitersitz
Offene Kanzel mit Überdachung
Geschlossene Kanzel
Mobile, geschlossene Kanzel
Klettersitz
Erdsitz
ebenerdige Erdsitze bzw. Kanzeln (teils halboffene, teils geschlossene und mit Überdachung versehene Ansitzeinrichtungen)
tragbare Ansitz- bzw. Jagdschirme (aus unterschiedlichen Materialien gefertigter Sichtschutz, für besonders gute Tarnwirkung teils verspiegelt)
Aus der Feudalzeit, insbesondere aus der Zeit des Absolutismus, sind in fürstlichen Jagdparks gemauerte Jagdschirme erhalten, die mit Schießscharten versehen sind und durch ihre massive Bauweise nicht nur Sichtschutz, sondern auch Schutz vor angreifendem Wild (z.B. Wildschweinen) boten, so etwa in der Jagdanlage Rieseneck und im Umfeld des Jagdschlosses Kranichstein.
Vandalismus
Abgebrannter Hochsitz
Jagdeinrichtungen, insbesondere dauerhaft im Revier verbleibende, wie ortsfeste Ansitzeinrichtungen, sind ein Ziel von Vandalismus, teils ohne besonderen Grund oder Bezug zur Jagd, teils in gezielten Aktionen von Jagdgegnern. Das Umreißen, Umsägen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von Ansitzeinrichtungen stellt eine Sachbeschädigung dar. Zahlen über die Häufigkeit solcher Taten sind nicht bekannt. Die Frage der ethischen Rechtfertigung von straf- und privatrechtlich relevanten Aktionen wird innerhalb der Tierrechtsbewegung kontrovers diskutiert. Während sich die Aufklärung oftmals schwierig gestaltet, kommt es, etwa durch den Einsatz von Fotofallen und die Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, auch immer wieder zu polizeilichen Ermittlungserfolgen.
Recht
Deutschland
Warnhinweis vor unbefugter Nutzung an einem Hochsitz
Unbefugten, die nicht die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben, ist das Betreten und Benutzen von Ansitzeinrichtungen in Deutschland oftmals landesrechtlich explizit verboten. Dabei ist es unerheblich, ob der Hochsitz abgeschlossen oder gegen Besteigung gesichert ist.
Bau- und Jagdrecht legen je nach Bundesland verschiedene Anforderungen an Ansitzeinrichtungen fest, die Verkehrssicherheit sowie dem Landschaftsbild verträgliche Materialien und Bauweise gewährleisten sollen. Kanzeln, die mit Heizung, elektrischem Licht sowie einer Übernachtungsmöglichkeit ausgerüstet sind („Schlafkanzeln“), stellen bereits einen Grenzfall dar. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV Jagd) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Sonstiges
Einer der mutmaßlich höchsten Hochsitze weltweit steht im österreichischen Bad Schwanberg in der Weststeiermark bei 46.794334 N, 15.050712 O46.79416666666715.050833333333. Der ganz aus Holz gebaute Turm ist 29 Meter hoch. Das mit Bett, Elektrizität und Heizung ausgestattete Bauwerk wird durch im Boden verankerte Stahlseile stabilisiert.
Anton Schmid: Hochsitzbau. Bauanleitungen, Konstruktionszeichnungen, Modellfotos, 127 Seiten. blv, München 2005, ISBN 3-405-16897-X
Gerold Wandel: Reviereinrichtungen selbst gebaut. 288 Fotos und Skizzen, über 100 Konstruktionszeichnungen vom Verfasser. 9., durchgesehene Auflage. blv, München 2005, 296 S., ISBN 3-405-16283-1
↑Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, S. 388.
↑Joachim Kresin:Jagdvergnügen und Schlossgeschichten. In: Rüdiger Thomsen-Fürst (Hrsg.): »Es ist nur ein Dorf« – Schwetzingen mit den Augen Leopold Mozarts (=Schriften zur Südwestdeutschen Hofmusik. Nr.3). Heidelberg University Publishing, 2020, ISBN 978-3-947732-76-0, ISSN2569-2747, S.45–69, doi:10.17885/heiup.566 (archive.org[PDF]).