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Als I-Voting, Internetwahl, Onlinewahl oder Remote E-Voting (englisch internet voting bzw. i-voting) bezeichnet man Wahlen oder Abstimmungen mittels Stimmabgabe in elektronischer Form über das Internet. Das hier beschriebene I-Voting beschreibt die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet. I-Voting kann ein Bestandteil modernerer E-Voting-ICT-Systeme und der E-Democracy sein.
Bei allen E-Voting-Systemen, so auch bei I-Voting, liegen die Herausforderungen in der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit und Unverfälschbarkeit der Stimmabgabe. Die meisten I-Voting-Projekte zielen derzeit darauf ab, den im Ausland wohnenden Wahlberechtigten eine einfache Wahlmöglichkeit zu bieten. Zwar soll I-Voting auch die politische Beteiligung vor allem unter jungen Menschen erhöhen, allerdings gibt es hierfür keine Belege und kostengünstigere Wahlen sowie eine schnellere Auswertung ermöglichen.
Sehr frühe I-Voting-Systeme aus den 90er Jahren sind Sensus von Lorrie Faith Cranor, sowie E-Vox von Mark Herschberg.
Seit dem Jahr 2001 verfolgt die deutsche Bundesregierung das Ziel, stufenweise internetbasierte Volksvertreterwahlen einzuführen. Dazu wurde bereits im Oktober 2000 eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium eingerichtet. Bis zur ursprünglich im Jahr 2006 vorgesehenen Bundestagswahl sollten zunächst die Wahllokale untereinander vernetzt werden.
Am 3. März 2009 fällte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil über den Einsatz von Wahlautomaten bei Bundestagswahlen: Demnach setzt der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraus, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass diese Voraussetzung in der näheren Zukunft nicht erfüllt werden kann. Seine Argumentation kann im Prinzip auf alle Wahlvorgänge angewendet werden, die nach § 15 Abs. 2 des Parteiengesetzes geheim erfolgen müssen, allerdings wurden Internetwahlen auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, weshalb eine gesonderte Betrachtung notwendig wäre.
Auch Abstimmungen können (teilweise auf Antrag) geheim durchgeführt werden. Für geheime Abstimmungen gelten die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts analog.
Die Forschungsgruppe Internetwahlen unter Führung des Forschungsleiters Dieter Otten war Wegbereiter für die Untersuchung der Möglichkeiten, Wahlen über das Internet abzuwickeln. Mit dem entwickelten System „i-vote“, welches ein blindes Beglaubigungsverfahren einsetzt, wurden online Wahlen zum Studierendenparlament an der Universität Osnabrück (2001), eine Personalratswahl im Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (2002), eine Betriebsratswahl mit vernetzten Wahllokalen bei der Telekom-Tochter T-Systems CSM (2002), eine Vorstandswahl als elektronische Präsenzwahl beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg (2004) sowie Vorstandswahlen des Weimarer Kreises (2005) durchgeführt.
2008 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein Schutzprofil für Gremienwahlen, mit welchem Internetwahlprogramme zertifiert werden können. Bis 2026 basierte das Schutzprofil hauptsächlich auf Komponententrennung und sah wiederum keinen Kryptografischen Nachweis für das Wahlergebnis vor. Dieses Profil so wie deren Nachfolger werden in mehreren Wahlordnungen und Satzungen, die Internetwahlen vorsehen, vorgeschrieben. Da Polyas als einziger Anbieter eine Software besitzt, die nach diesem Schutzprofil zertifiziert wurde, besteht für diese Wahlen ein quasi Monopol. Sowohl Polyas, als auch das Schutzprofil wurden kritisiert, zu niedrige Ansprüche an Transparenz und Nachweisbarkeit zu haben.
Weiterhin verwenden Organisationen auch nicht zertifizierte Software für Abstimmungen, so zum Beispiel für den Mitgliedsentscheid der SPD über den Koalitionsvertrag 2025.
Als erstes Land weltweit hat Estland am 16. Oktober 2005 erstmals die Stimmabgabe für die Kommunalwahlen per I-Voting zugelassen und durchgeführt. Dabei war es den Wählern möglich, sowohl per Internet als auch an fest installierten Wahlmaschinen ihre Stimme abzugeben. Entgegen der weitläufigen Meinung lag der Anteil der elektronisch abgegebenen Stimmen im Wahlbezirk JÕGEVA mit 20 % nicht so hoch wie erwartet.
Ein großer Kritikpunkt bei dieser Wahl war und ist der Umstand, dass abgegebene Stimmen im Nachhinein von den Wählern selbst ‚korrigiert‘ bzw. geändert werden konnten. Das Prinzip der Wahl basierte auf einer Wahlkarte mit persönlicher Identifikationsnummer und PIN, die für den Zugang und die Berechtigung zur Wahl notwendig waren. Es ist jedoch hinsichtlich des Wahlgeheimnisses und der Verpflichtung zur einmaligen Entscheidung innerhalb eines Wahlganges fraglich, ob bei diesen Möglichkeiten nicht doch das Wahlgeheimnis verletzt wurde, da ohne eine Speicherung der abgegebenen Stimme und der zugehörigen ID eine nachträgliche Änderung der Stimmenabgabe und damit eine korrekte Auszählung der Stimmen nicht möglich ist.
Insgesamt lag die Wahlbeteiligung per I-Voting in den einzelnen Bezirken zwischen 10,5 % (Virumaa) und den oben genannten 20 %. Angesichts der vorhandenen Infrastruktur des Landes und den Zugangsmöglichkeiten zu I-Voting-Geräten (ob per Internet oder in Wahllokalen) kann damit von einem erfolgreichen Versuch gesprochen werden, I-Voting auch bei staatlichen Wahlen einzusetzen.
Bei der Parlamentswahl im Jahre 2015 lag die Wahlbeteiligung insgesamt bei 64 %, wobei ungefähr 19,6 % der Abstimmenden ihre Stimme per I-Voting abgaben, im Jahre 2019 lag sie bereits bei 43,8 %.
Das estnische System wurde seit der Einführung 2005 kontinuierlich weiterentwickelt und bekam dabei Sicherheitsupdates. Die Wahlberechtigung wird über den estnischen Personalausweis überprüft. Im Wahlvorgang treffen Wähler zunächst ihre Auswahl, welche dann verschlüsselt wird. Diese verschlüsselte Stimme wird anschließend mit einer digitalen Signatur des elektronischen Personalausweises versehen (Prinzip des doppelten Umschlags) und an den Wahlserver geschickt. Bei der Auszählung wird zunächst überprüft, ob die Signaturen zu Wahlberechtigten gehören. Ist dies nicht der Fall, so werden diese Stimmen entfernt. Von den verbleibenden Stimmen werden die Signaturen entfernt und die Stimmen kryptografisch gemixt, um das Wahlgeheimnis zu bewahren. Seit 2015 erlaubt das estnische System ebenfalls individuelle Verifizierbarkeit, was bedeutet, dass Wähler mittels Smartphone-App prüfen können, dass die Stimme in der elektronischen Wahlurne auch ihrem Willen entspricht. Um Wahlbetrug durch Bestechung zu erschweren, ist dies jedoch lediglich bis 30 Minuten nach der Stimmabgabe möglich.
Die Schweiz verfügt seit 2003 über eine Rechtsgrundlage für „örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe“ – in der Schweiz für alle drei Monate stattfindende Abstimmungen (Gemeinde, Kanton, Bund – siehe auch „Urnengang“) und, wie auch in anderen Ländern üblich, auch für alle vier Jahre stattfindenden Wahlen. Am 26. September 2004 wurde der so genannte Vote électronique erstmals im Rahmen einer eidgenössischen Abstimmung getestet. Der Pilotversuch wurde in den Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin durchgeführt und verlief völlig problemlos. Insgesamt gaben 21,8 % der Stimmberechtigten dieser Gemeinden ihre Stimme per Internet ab. Bis Ende 2005 wurden insgesamt fünf Pilotversuche mit Vote électronique im Rahmen eidgenössischer Abstimmungen durchgeführt. Zahlreiche weitere Versuche fanden auf kommunaler und kantonaler Ebene statt. Alle Pilotversuche verliefen problemlos und völlig pannenfrei. Nach Ansicht des schweizerischen Bundesrates sind diese Versuche der erste Schritt auf dem langen Weg hin zu einem Vote électronique.
Am 31. Mai 2006 hat der Bundesrat den „Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique“ verabschiedet und bekräftigt, dass er Vote électronique schrittweise einführen möchte. Gleichentags hat er das Geschäft ans Parlament überwiesen. Durch eine Gesetzes- und Verordnungsänderung, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat, stehen die neuen Normen für das I-Voting fest.
Das Konsortium Vote électronique wurde 2015 aufgegeben. Die Kosten für die nötigen Sicherheitsupdates solcher Systeme seien zu hoch. Das System wird (mit Stand November 2018) von sechs Kantonen genutzt. Drei weitere Kantone nutzten bis 2019 das Konkurrenzprodukt der Post, die das System der spanischen Firma Scytl einsetzt. 2019 gab es eine politisch motivierte Neuausrichtung, welche zunächst die Nutzung der aktuellen Systeme stoppte. Als konkrete Gründe wurden eine Weiterentwicklung der Systeme, wirksame Kontrolle und Aufsicht, Stärkung der Transparenz und des Vertrauens sowie eine stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft angegeben. Seitdem werden diese kontinuierlich verfolgt und das System der Schweizer Post weiterentwickelt. Dabei kommen ebenfalls Bounty-Hunting-Programme zum Einsatz, bei denen Geld für die Meldung von Bugs geboten wird. Auch das System der Schweiz ist individuell verifizierbar und wurde in wissenschaftlichen Studien verbessert.
Die Wahl in den Studierendenrat der Universität Zürich wird seit Jahren mittels Internet und SMS abgehalten. Dabei wurde bis 2006 die offizielle E-Voting Plattform des Kantons Zürich genutzt. Die Wahl im Winter 2006 musste durch die Wahlleitung für ungültig erklärt werden und wurde im Januar 2007 wiederholt. Grund dafür war ein Informatikfehler innerhalb der Universität Zürich. Bemerkt wurde dieser Fehler aber nur, weil sich mehrere Studenten über fehlerhafte Stimmrechtsausweise beklagten.
In den USA fanden bei den Präsidentenwahlen 2004 Tests mit einem SERVE genannten Online-Wahlsystem statt. Das Projekt wurde vom zum US-amerikanischen Verteidigungsministerium gehörenden Federal Voting Assistance Program in Auftrag gegeben und unter Leitung der Firma Accenture durchgeführt. Online wählen konnten in Übersee lebende US-Amerikaner, sowie uniformierte Kräfte (Militär) einschließlich Familienangehörige. Ein im Rahmen des Experiments mit der Überprüfung der Sicherheit des Systems beauftragtes Expertenteam riet jedoch dringend dazu, das Projekt zu stoppen, und kam in seiner Analyse zu dem Fazit, dass eine sichere Internetwahl unter gegebenen Bedingungen derzeit unmöglich sei. Seither wurden die Bemühungen in Richtung Internetwahlen in den USA auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Seit mehr als zwanzig Jahren werden in der Kryptologie Wahlprotokolle erforscht. Dabei stellt sich die Herausforderung, dass diese Wahlprotokolle möglichst viele, sich zum Teil (scheinbar) widersprechende, Anforderungen genügen sollen. U.a. gehören zu diesen Anforderungen:
Es wurden eine sehr große Zahl verschiedener Protokolle entwickelt, die sich meist grob in Klassen vollkommen unterschiedlicher Verfahrensweisen einteilen lassen:
Da verschiedene Protokolle also unterschiedliche Eigenschaften aufweisen, gibt es leider kein optimales Wahlprotokoll, welches für alle I-Voting-Einsätze gleich gut geeignet wäre.
Je nach Verwendungszweck des I-Voting-Systems ist die Sicherheit bei der korrekten Ergebnisermittlung sowie der Einhaltung des Wahlgeheimnisses unterschiedlich kritisch zu sehen. Gegebenenfalls sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Aus juristischer Sicht ist es auch durchaus umstritten, ob es sich bei einer elektronischen Wahl über das Internet um ein Pendant zur Briefwahl handelt. Denn schon die Briefwahl an sich steht bereits im Konflikt mit dem obligatorischen Wahlgeheimnis in der Verfassung und diese eigentlich nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Gründe erlaubt. Wichtige Gründe sind beispielsweise die Abwesenheit vom Wahlbezirk aus wichtigem Grund (zu dem streng genommen Urlaub nicht zählt), die körperliche Unfähigkeit, das Wahllokal aufzusuchen oder eine sonstige schwerwiegende Verhinderung. In den meisten Fällen wird dies jedoch nicht so eng gesehen, da man dem Wahlberechtigten eine Ausübung seines Wahlrechtes nicht erschweren oder gar verwehren will.
Sicherheitsprobleme könnten sogar zu einer Verletzung des im Grundgesetz garantierten Grundsatzes der Gleichheit der Wahl und somit zu erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen führen.
Folgende politische Argumente werden häufig pro/contra des Einsatzes von I-Votingsystemen bei staatlichen Wahlen angeführt:
Ein wesentliches Problem der Internetwahl ist die grundlegende Unsicherheit von bestehenden Systemen, da kein existierendes System sich für eine öffentliche Wahl bisher als nachweislich ausreichend sicher, nachvollziehbar und überprüfbar erwiesen hat. Wissenschaftliche Expertengremien wie National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine sind zu dem Schluss gelangt, dass für sie derzeit „keine bekannte Technologie existiert, die die Geheimhaltung, Sicherheit und Verifizierbarkeit einer über das Internet übermittelten Stimmabgabe garantieren kann“. Zu den grundlegenden Sicherheitsrisiken zählen beispielsweise Angriffe mittels Schadsoftware auf Endgeräten des Wählenden, Manipulation der Datenübertragungswege und sogenannte Denial-of-Service-Attacken, bei denen Wahlsysteme gezielt überlastet oder lahmgelegt werden können.
Bei Untersuchungen im Kontext von bereits existierenden Internetwahlsystemen konnte immer wieder festgestellt werden, dass auch bereits eingesetzte Systeme mit schwerwiegenden Sicherheitslücken behaftet sind. So wurde zum Beispiel das in New South Wales eingesetzte Wahlsystem „iVote“ analysiert, wobei Schwachstellen identifiziert werden konnten, die sowohl die Integrität der Stimmen als auch die Wahrung des Wahlgeheimnisses gefährdeten.
Die Kombination allgemeiner Wahlprinzipien wie der Anonymität und der Nachvollziehbarkeit bleibt demnach weiterhin ein sowohl technisch als auch gesellschaftlich ungelöstes Problem. Forschende sind der Ansicht, dass ohne grundlegende Fortschritte in der Sicherheitstechnik und der Überprüfbarkeit von Internetwahlsystemen die Integrität demokratischer Prozesse ernsthaft gefährdet wäre.