Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde durch das im Juni 2014 verabschiedete GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) ins Leben gerufen. Das Institut mit Sitz in Berlin-Tiergarten arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und soll die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen darstellen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. August 2014 die Gründung einer Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beschlossen. Die Stiftung des privaten Rechts wird auf Grundlage des § 137a Abs. 1 SGB V Trägerin des IQTIG sein.
Dem Stiftungsrat gehören zehn Personen an, Till Eicken und Claudia Reich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Stephan Hofmeister und Ludwig Hofmann von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Meike Gorski-Goebel von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie Petra Brakel, Ulrike Elsner, Annette Düring, Carola Reimann und Bernd Wegener vom GKV-Spitzenverband (Stand: 24. Februar 2026).
Dem vom Stiftungsrat bestellten Vorstand gehören acht Personen an, im August 2026 Gerald Gaß (DKG), Sibylle Steiner (KBV), Martin Hendges (KZBV), Oliver Blatt, Stefanie Stoff-Ahnis und Martin Krasney (alle drei vom GKV-Spitzenverband), Katja Kohfeld (BMG) sowie Sonja Optendrenk (Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses) (Stand: 6. August 2026).
Seinen Sitz hat das Institut in Berlin; bei seiner Gründung wurde der Mediziner Christof Veit zum Institutsleiter berufen. Vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2026 leitete Claus-Dieter Heidecke das Institut. Seit 1. Juli 2026 ist Thilo Grüning neuer Leiter des IQTIG.
Das Institut soll für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Indikatoren und Instrumente einschließlich Module für ergänzende Patientenbefragungen entwickeln, ferner die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit sicherstellen. Es soll sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beteiligen und dabei, soweit erforderlich, die gesetzlich vorgesehenen weiteren Einrichtungen einbeziehen. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen in allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden.
Auf der Grundlage geeigneter Daten, die in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden, sind einrichtungsbezogen vergleichende Übersichten über die Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung zu erstellen. Das IQTIG ist vom GBA auch mit der Evaluation von Qualitätsverträgen betraut (§ 136b Abs. 8 SGB V).
Das Institut soll die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten darstellen, um die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung zu ausgewählten Leistungen zu fördern. Die Daten sollen dem Institut von den Krankenkassen auf der Grundlage von Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt werden.
Das Institut hat Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln.
Alle Ergebnisse, auch die anhand der Bewertungskriterien über die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln ermittelten, sind in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß § 137a Abs. 7 SGB V sind bei der Entwicklung der Inhalte nach Absatz 3 die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe, die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene sowie Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zu beteiligen.