Immatrikulation

Immatrikulationsamt der Technischen Universität Dresden – Symbolbild

Mit der Immatrikulation oder Einschreibung in die Matrikel (Stammrolle) wird eine Person von der Hochschulverwaltung als Student und Mitglied der Hochschule aufgenommen. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. Neben der einmaligen Immatrikulation ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich. Die Einschreibung an einer Hochschule ist Voraussetzung zum Beginn eines Studiums.

In Österreich ist neben der einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) jedes Semester die Meldung der Fortsetzung des Studiums (Inskription) im jeweiligen Studiengang erforderlich.

Im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit hatte die civitas academica (deutsch: „akademische Bürgerschaft“) eine eigene, unabhängige akademische Gerichtsbarkeit, die sich auf alle Bereiche erstreckte, teilweise sogar auf Kapitalverbrechen. Mit der Immatrikulation wurden Professoren und Studierende als Mitglieder der akademische Bürgerschaft registriert.

Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Universität oder der Ausschluss von der Universität.

Voraussetzungen

Deutschland

Um an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert werden zu können, ist Voraussetzung, dass keine Immatrikulationshindernisse bestehen, u. a. wird eine Hochschulzugangsberechtigung verlangt; wer keine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann als Gasthörer zugelassen werden. Die Hochschule kann sogar bereits vor Studienaufnahme besonders begabten Schülern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen gestatten. (Die Studienzeiten und dabei erbrachte Prüfungsleistungen werden auf Antrag anerkannt.) Das Verfahren der Immatrikulation, die Rückmeldung, die Beurlaubung, die Exmatrikulation und die Zulassung als Gasthörer und Teilzeitstudierender einschließlich der Fristen sowie die Aufbewahrungszeiten für die Unterlagen, die für den Nachweis eines Studiums oder einer Prüfung von Bedeutung sind, werden in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung geregelt.

Wer einen grundständigen Studiengang (von Ausnahmen abgesehen, ist das ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt) aufnehmen möchte, muss eine Hochschulzugangsberechtigung haben.

Nachweise für eine Hochschulzugangsberechtigung sind:

Beruflich Qualifizierte mit einem der folgenden Abschlüsse haben ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung.

In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bestehen ähnliche Regelungen, die ein Studium ohne erfolgreiche Abiturprüfung ermöglichen.

Österreich und Schweiz

In Österreich und der Schweiz benötigt man für die Studienzulassung eine Matura (Abschluss einer höheren Schule) oder eine Studienberechtigung, die mit der Studienberechtigungsprüfung erworben wird.

Unterlagen

Die Hochschulen verlangen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:

Beratung

Für die Aufnahme eines Hochschulstudiums beraten

Wiktionary: Einschreibung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Immatrikulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Hubert Graven: Die Hoheitszeichen der alten Kölner Universität im Zusammenhang mit dem Geistesleben und der Kunst. In: Festschrift zur Erinnerung an die Gründung der alten Universität Köln im Jahre 1388. Schröder, Köln 1938, S. 384–459.
  2. ↑ in Hessen z. B.: Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010; GVBl. I 2010, 94
  3. ↑ https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BerQHSchulZVHE2015pELS