Indulgenz

Urkunde, mit der den Gläubigen für den Besuch der St.-Jakobs-Kapelle der Pfarrkirche im schlesischen Glatz ein Ablass gewährt wird

Indulgentia (lateinisch für „Nachsicht“) ist ein Straferlass, in der Theologie vor allem der römisch-katholischen Kirche ein Nachlass zeitlicher Sündenstrafen des Empfängers eines solchen Gnadenaktes (siehe auch Ablass).

Im römischen Strafrechtswesen wurde die Indulgenz besonders bei feierlichen Anlässen ausgeübt, was etwa einer Amnestie durch spätere Regenten oder Staatsoberhäupter entspricht. Indulgentiae sind seit den Adoptivkaisern und später den Severern belegt.

Als Indulgentia wurde ferner eine auf kaiserlichen Münzen vorkommende Göttin der Gnade bezeichnet, die auch „die Himmlische“ genannt wurde. Auf den Denaren wird sie auf einen Löwen über Wasserwellen gen Himmel reitend mit einer Standpauke dargestellt, die böse Geister in der Luft vertreibt.

Siehe auch

Literatur

Anmerkungen

  1. ↑ Lorena Atzeri: Vom Prinzipat zur Spätantike. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 75–100, hier S. 76; Quellenhintergrund etwa, Ulpian 1, Ad edictum libri LXXXIII, in Digesten 11,4,1,2; Ulpian 14 Ad (Masurium) Sabinum libri LI, in Digesten 26,4,1,3 und selbes Buch 5; 28,5,9,2.
Wiktionary: Indulgenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen