
Der Ittingersturm (auch «Ittinger Klostersturm»), mit Zerstörung der Kartause Ittingen am 18.–19. Juli 1524, war Resultat religiöser und politischer Kontroversen während der Reformationszeit in der Schweiz, und war ursprünglich nicht als solcher geplant gewesen. Erst nach erfolglosem Versuch, einen gefangengenommenen reformierten Pfarrer zu befreien, strömte die Menschenmenge zur nahegelegenen Kartause. Ein eidgenössischer Religionskrieg konnte nur mit Glück – auch dank Bemühungen von Ratsboten aus dem zu jener Zeit konfessionspolitisch neutralen Schaffhausen –, Diplomatie und Auslieferung angeblicher Hauptschuldiger, von denen drei nach schweren Folterungen an der eidgenössischen Tagsatzung in Baden am 28. September 1524 hingerichtet wurden, verhindert werden.
Der unmittelbar vorausgehende Anlass war die Gefangennahme und Abführung des reformierten Pfarrers Hans Öchsli in Burg bei Stein am Rhein durch den katholischen Landvogt Thurgaus in der Nacht von 17. auf den 18. Juni 1524, wobei es dem Pfarrer noch gelang, um Hilfe zu rufen und dadurch die vorgewarnten Landsleute zu alarmieren. Laut Schätzungen liefen insgesamt aus den umliegenden Gemeinden rund 3000 Menschen zusammen; doch die Verfolger kamen zu spät und konnten den Landvogt mit seinem Gefolge nicht an der Überquerung der Thur hindern.
Die erschöpfte und frustrierte Menschenmenge wandte sich zur nahegelegenen Kartause Ittingen, wo sie sich stärken wollte; übermässiger Alkoholgenuss tat dann noch das Übrige, um die Situation eskalieren zu lassen, zumal der Abt der Kartause früher schon Warnungen und Beleidigungen gegen die Anhänger der Reformation verlauten lassen hatte. Zahlreiche Aussagen wurden später unter (Angst vor) Folter und Gefängnisstrafe gemacht, weshalb die unterschiedlichen Berichte nicht unbedingt zuverlässig sind. Angeblich wurden jedoch zahlreiche Bilder, Bücher und Dokumente zerstört, bevor das Kloster in Brand gesteckt wurde. Der Prior und fast alle Mönche verliessen danach die Kartause, deren Wiederaufbau später rund 30 Jahre in Anspruch nahm. Erst 1553 konnte die Klosterkirche wieder geweiht werden.
Heinrich Bullinger schrieb in seiner Reformationsgeschichte, Zürich habe dem Landvogt die Hauptschuld zugewiesen; sofern aber Leuten von der eigenen Seite etwas vorzuwerfen sei, «sollte man die selben mitt rächt, vnd nitt mitt der paner vnd gwallt straaffen»; also Recht walten lassen und nicht Kriegsbanner und Gewalt sprechen lassen. Zürich bemühte sich darum, diese Untersuchungen in eigener Verantwortung durchzufühen. Doch die zu jenem Zeitpunkt mehrheitlich katholische Eidgenossenschaft bestand schliesslich auf der Auslieferung der vier als Hauptschuldigen gehandelten Gefangengenommenen zur Tagsatzung nach Baden. Nicht unter diesen Ausgelieferten waren Erasmus Schmid, Chorherr in Zürich und Prädikant aus Stein am Rhein, sowie der ehemalige Bürgermeister von Stein, Konrad Steffan (Steffenauer), da sich beide der Verhaftung noch rechtzeitig durch Flucht entziehen konnten. Die vier nach Baden Überlieferten (Hans Wirth, Untervogt von Stammheim; seine zwei Söhne Hans der jüngere und Adrian, beide reformierte Prädikanten; sowie Burkhart Rüttimann, Untervogt von Nussbaumen) wurden dann offenbar entgegen früheren Versprechungen nicht nur wegen Beteiligung an der Zerstörung der Kartause Ittingen angeklagt – zumal ein Brief des Priors von Ittingen die vier Angeklagten sogar zu entlasten schien –, sondern ebenso an der Entfernung und Entsorgung von Bildern und Statuen (Götzen) aus den dorfeigenen Kirchen sowie wegen Äusserungen und Anstiftung zu weiteren Aktionen, die im Sinne der Reformierten waren, von der katholischen Seite aber als Ketzerei empfunden wurden. Die drei nach entsetzlichen Folterungen schliesslich Hingerichteten – Adrian, der jüngste, sei der Mutter «geschenkt» worden – werden denn auch als reformierte Märtyrer gehandelt; der «Wirthenhandel» bleibt ein düsteres Kapitel der Eidgenossenschaft. Die Bullinger vorliegenden detaillierten Bericht über die Vorgänge rund um den Ittingersturm könnten teilweise auf Mitteilungen des geretteten Adrian Wirth zurückgehen.
Offenbar waren schon vor der Gefangennahme von Hans Öchsli reformierte Prädikanten von der Thurgauer Landvogtei abgeführt und in Frauenfelder Gefängnisturm inhaftiert worden. Ebenfalls vor dem Ittingersturm ist in Luzern mit Klaus Hottinger aus Zollikon, nachdem er am 9. November 1523 wegen Beseitigung des Kruzifixes beim Stadelhofen vom Zürcher Rat für zwei Jahre aus Zürich verbannt worden war, am 9. März 1524 zum ersten Mal auf eidgenössischem Gebiet ein Reformierter als Ketzer mit dem Schwert hingerichtet worden.
In der Region Zürich begannen unbewilligte Bilder- und «Götzen»-Entfernungen aus Kirchen um 1523 (→ Reformatorischer Bildersturm; → Andreas Bodenstein von Karlstadt), zuerst in Höngg, geleitet durch den Pfarrer Simon Stumpf; etwas später in Weiningen und Wipkingen, weshalb eine zweite Zürcher Disputation einberufen wurde, diesmal um eine gelehrte Auseinandersetzung um die offenen beziehungsweise strittigen Fragen betreffend Bilder und Messe abzuhalten. Doch das endgültige Mandat erfolgte erst Mitte Juni 1524, als zwei gegenüber weitergehenden Reformen kritische Zürcher Bürgermeister kurz hintereinander verstarben: «Auf den schriftlichen Rathschlag der Verordneten über die Bilder wird erkannt, dass man die götzen und bilder mit züchten hinweg tuon solle, damit dem wort Gottes statt (ge)geben werde». Gleichentags wurde ferner präzisiert: «[...] Gott zuo lob und eren, und damit derselb allein in der mentschen herzen geeret und angepetten werde, angesechen und beschlossen, die bilder oder götzen an allen orten, wo die geeret werden, hinweg ze tuond, damit mänklich sich von den götzen ganz und gar zuo dem lebendigen waren Gott keri, und ein jeder alle hilf und trost bi dem einigen Gott durch unsern Herrn Jesum Christum suoche, den allein anrüefe und im eer bewise; und die güeter und kosten, so an soliche bilder gelegt, söllent an die armen, dürftigen mentschen [...] verwendt werden». Ein weiterer Abschnitt dieser Akte gibt den Beschluss wieder, wonach auf die anderen Kirchgemeinden im Gebiet kein Zwang ausgeübt werden soll; sondern diese sollen selbst per Mehrheitsbeschluss entscheiden, doch soll im Fall der Annahme «sölichs in biwesen irs pfarrers und etlichen darzuo verordneten züchtiklich, ordenlich und ane unfuor» zugehen. Der dritte Abschnitt statuiert, dass Stifter der Bilder diese ungehindert zu sich nehmen dürfen sollen.
Am 24. Juni 1524 kam es in der Umgebung der Gemeinde Stammheim zu einem «Bildersturm», der offenbar weniger «züchtiglich» ausging, und die Prädikanten in der Region, so auch Hans Öchsli von Burg, wurden von den katholischen Beobachtern und Beamten bezichtigt, aufrührerisch und ketzerisch zu predigen. Komplizierend kommt hinzu, dass aus historischen Gründen die Niedere Gerichtsbarkeit in den linksrheinischen Grenzgebieten zum Thurgau Zürich, die Blutgerichtsbarkeit, auch Hohe Gerichtsbarkeit genannt, hingegen dem Thurgauer Landsgericht oblag; und die Zürcher allfällige Unruhestiftung bei der Entfernung der Götzen für ärgerliche – und aufgrund der äusseren Umstände potenziell hochgefährliche – Bagatellen hielt, die katholischen Nachbarn ihrerseits jedoch die mutwillige Entweihung von Kirchen oder (zumal Wallfahrts-) Kapellen mitsamt der Zerstörung von Heiligenbildern und -statuen als unentschuldbar, ketzerisch und gottlos erachteten (→ Malefizstraftat).
Ob aufgrund des Vertrauensbruches beim Prozess gegen die als Rädelsführer angeklagten nach Baden ausgelieferten Gefangenen; weil die Reise ins Aargauische unter gegebenen Umständen ohnehin als zu gefährlich eingestuft wurde; weil die von der Tagsatzung diktierten Regeln sowie die Wahl der Moderatoren die katholische Seite bevorzugte, oder insgesamt die Risikoeinschätzung den erwartbaren Nutzen überstieg: Zwingli verzichtete trotz zugesagtem Geleit an einer direkten Teilnahme an der Badener Disputation von 1526. Obschon die reformierte Seite inhaltlich den Erfolg der Dispute für sich reklamierte, gelang es der katholischen Mehrheit, den Sieg für sich zu behaupten, wobei vor allem die Differenzen zementiert wurden. Die Mehrheit der eidgenössischen Orte blieb vorerst katholisch.
Der Ittingersturm wird zuweilen enger mit Bauernunruhen assoziiert. Allerdings war die primäre Motivation bei diesem Geschehnis nicht grundsätzlich mehr Rechte für Bauern oder für das einfache Volk im Allgemeinen einzufordern; und als Anführer galten Prädikanten, Theologen, Untervögte und ein Bürgermeister, also angesehene Amtsleute, allerdings mit gutem Draht zur Landbevölkerung.
Naheliegend ist die die Betrachtung unter dem Aspekt der Entwicklung der konfessionellen Auseinandersetzungen zu Religionskriegen (→ Reformation und Gegenreformation in der Schweiz), wiewohl auch hier diverse wirtschaftliche und politische Interessen mitspielten und nach Einschätzung des Reformationshistorikers Peter Opitz die Eskalation des Zweiten_Kappelerkrieges zum eigentlichen militärischen Schlagabtausch keineswegs zwingend, sondern diesmal durch eine Gruppe disziplinloser kriegslustiger Innerschweizer verursacht war.
Im April 1528 fand ferner die erste Zürcher Kirchensynode statt, als Versammlung der Pfarrpersonen der Stadt Zürich und der reformierten Landschaft. Der Vorstand dieses Gremiums übte die Aufsicht über die Amtsführung der Kirchenbeamten und liess an den Versammlungen auch ernsthafte Ermahnungen namentlich gegen Personen verlauten, welche die Erwartungen nicht erfüllten oder aufrührerischer Predigten beschuldigt wurden. Zudem wurde viel in die Aus- und Weiterbildung angehender wie altgedienter Prädikanten investiert (→ Prophezey).
Koordinaten: 47° 35′ 2″ N, 8° 52′ 2″ O; CH1903: 707467 / 271328