Joint Aviation Authorities

Die Joint Aviation Authorities (JAA) waren ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden von 34 europäischen Ländern und ein technisches Gremium innerhalb der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz. Sie wurden zum 30. Juni 2009 aufgelöst, wobei die meisten ihrer Aufgaben von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln übernommen wurden. Heute besteht eine Ausbildungsorganisation unter dem Namen JAA-TO (Training Organisation) fort, die Ausbildungen im Luftfahrtbereich anbietet.

Gründung der JAA

Die JAA wurde 1970 als Joint Airworthiness Authorities gegründet. Die ursprüngliche Aufgabe war die Erarbeitung gemeinsamer Normen zwecks Zertifizierung großer Flugzeuge und Turbinen, um die Anforderungen der europäischen Flugzeugindustrie und der internationalen Konsortien wie z. B. Airbus zu erfüllen. Ab 1987 wurden die Aufgabenstellungen auf die Normung von Betrieb, Wartung, Zulassung und Zertifizierung aller Flugzeugklassen erweitert.

JAA-Mitgliedsländer

Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern

Mit der Übergabe der Aufgaben der bisherigen JAA an die EASA sind mehrere bisherige JAA-Mitgliedsstaaten (z. B. Albanien oder Serbien) und deren Luftfahrtbehörden nicht länger als Vollmitglieder am Entscheidungsprozess über europäische Regelungen der Luftfahrt aktiv beteiligt. Andere Staaten wie etwa die Türkei sind durch die Aufgabenübertragung vollkommen von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen.

Joint Aviation Requirements

Die Länder hatten mit den JAR (Joint Aviation Requirements) ein umfangreiches Werk zur Regelung der Luftfahrt entworfen, das von den nationalen Luftfahrtbehörden in innerstaatliches Recht umgesetzt und überwacht wurde.

Das Ziel der JAR waren hohe Sicherheitsstandards und harmonisierte Regelungen in Europa. Die JARs waren im Einzelnen:

Airworthiness

Operation (JAR-OPS/EU-OPS)

Die JAR-OPS 1 wurde mit 2008 durch die Verordnung (EG) 3922/91 (EU-OPS 1, Commission Regulation (EC) No 1899/2006, Commission Regulation (EC) 859/2008 Annex III, Commission Regulation (EC) No 8/2008) ersetzt.

Flight Crew Licensing (JAR-FCL)

Flight Crew Licensing (JAR-FCL) enthält die Bestimmungen für die Zulassung von Cockpitpersonal, also von Piloten und Flugingenieuren. In der deutschen Version der JAR-FCL werden diese als Flugpersonal (englisch "flight crew") bezeichnet, in Abgrenzung zum Kabinenpersonal (englisch "cabin crew"), den Flugbegleitern.

Maintenance

Vorschriften bezüglich Instandhaltungsbetrieben und deren Personal sind in der Verordnung (EG) Nr.: 1321/2014 der Kommission für die Mitgliedsstaaten der EG verbindlich festgelegt. In den Anhängen sind die administrativen und technischen Anforderungen detailliert

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ FINAL REPORT OF THE FUJA II WORKING GROUP. (PDF) JAA, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 15. Januar 2017 (englisch). (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
  2. ↑ JAA system comes to an end on 30 June 2009. 23. Juni 2009, abgerufen am 25. Juni 2022 (englisch).
  3. ↑ Management Board Observers. EASA, abgerufen am 15. Januar 2017 (englisch).
  4. 1 2 3 CRD 2008-07a (Memento vom 13. Juni 2011 im Internet Archive). “ELA process” and “standard changes and repairs” and for introducing an Executive Director Decision on certification specifications and acceptable means of compliance, for Light Sport Aeroplanes (« CS-LSA ») (15. Juli 2010).