Jahresbandmethode

Die Jahresbandmethode ist ein Verfahren des Risikomanagements für Banken und dient der Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung für Wertpapiere, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Hintergrund

Um die Stabilität des Bankensystems und die Sicherheit der Einlagen von Banken zu gewährleisten, müssen diese ihre Risiken mit Eigenkapital unterlegen. Ein wesentliches Risiko für Banken ist das Zinsänderungsrisiko. Dies entsteht sowohl aus der Fristentransformation (die Bank refinanziert langfristige Kredite mit kurzfristigen Einlagen) (diese werden im Bankbuch abgebildet) als auch aus dem Halten von Wertpapieren und Derivaten unterschiedlicher Laufzeit im Handelsbuch. Die Höhe des notwendigen Eigenkapitals für die letztgenannten Risiken aus dem Handelsbuch kann mittels der Jahresbandmethode oder der Durationsmethode ermittelt werden.

Bei der Jahresbandmethode wird allerdings nur das allgemeine Kursrisiko (der Kurs ändert sich mit dem Zins, man spricht daher auch von zinssensitiven Wertpapieren) berücksichtigt, nicht das besondere Kursrisiko.

Grundlagen

Zunächst sind die sogenannten Zinsnettopositionen zu ermitteln.

Nettopositionen sind die Unterschiedsbeträge aus

  1. Beständen an gleichen Wertpapieren, Lieferansprüchen und Lieferverpflichtungen aus Kassa-, Termin- und Optionsgeschäften sowie Swapgeschäften, die die gleichen Wertpapiere zum Geschäftsgegenstand haben oder sich vertraglich auf die gleichen Wertpapiere beziehen,
  2. einander weitgehend entsprechenden, gegenläufig ausgerichteten derivativen Geschäften, soweit sie der Zinsnettoposition zugehören.

Bei der Jahresbandmethode werden die Zinsnettopositionen entsprechend ihrer Restlaufzeit Bereichen zugeordnet. Die Bereiche sind dabei grob in eine kurzfristige, eine mittelfristige und eine langfristige Zone (Zone I – III) gegliedert. Jede Zone wird nochmals in Bänder (arabisch beziffert) unterteilt:

Vorgehen

Der Prozess der Jahresbandmethode gestaltet sich gemäß §§ 300 und 301 SolvV:

Kurz gesagt besteht der Prozess demnach aus vier Schritten:

  1. Zuordnung der Positionen zu den Bändern und Gewichtung,
  2. Verrechnung gegenläufiger Positionen innerhalb eines Bandes,
  3. Verrechnung der noch offenen Positionen über die Bänder hinweg innerhalb einer Zone und
  4. Verrechnung der noch verbleibenden offenen Positionen über die Zonen hinweg.

Verrechnung im und zwischen den Bändern

Die geschlossenen Positionen innerhalb eines Bandes sind mit 10 % zu gewichten. Die innerhalb der ersten Zone verrechneten und somit geschlossenen Positionen sind mit 40 % zu gewichten (in der zweiten und dritten Zone mit 30 %). Verrechnungen zwischen der ersten und der zweiten Zone müssen mit 40 % angerechnet werden, ebenso Verrechnungen zwischen der zweiten und dritten Zone. Werden Positionen aus der ersten und dritten Zone miteinander verrechnet, so muss die geschlossene Position mit 150 % gewichtet werden. Alle zum Schluss (nach allen irgendwie möglichen Verrechnungen) offenen Positionen sind mit 100 % zu gewichten.

Sonstiges

Die SolvV sieht eine weitere Aufteilung in zwei Zinsbereiche vor. Der Zinsbereich A umfasst alle Positionen mit einer Verzinsung von weniger als 3 %, der Bereich B alle mit einer Verzinsung von mindestens 3 %. Die Bänder werden demnach nochmals zweigeteilt.

Rechtliche Normen

Den rechtlichen Rahmen für die Jahresbandmethode stellt die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen. Maßgebend sind hier vor allem die §§ 300 und 301. Weiterhin ist die Bekanntmachung der BAFIN vom 20. Juli 2000 (BAnz. Nr. 160) über den Grundsatz I über die Eigenmittel der Institute einschlägig. Relevant ist hier der § 21.

Quellen

Einzelnachweise

  1. ↑ § 21 Bekanntmachung der BAFIN über den Grundsatz I (Memento des Originals vom 11. Dezember 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.