Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder in Deutschland und wird in drei Stufen unterteilt. Die von der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) bundeseinheitlich vorgegebenen Rahmenbedingungen können von den Landesfeuerwehrverbänden teilweise variiert werden. Das Abzeichen kann mit dem Namen des Bundeslandes versehen werden.
Die Abnahme der Jugendflamme wird von den Landesjugendfeuerwehren organisiert. Abnahmen von Teilnehmern aus anderen Bundesländern sind möglich und erwünscht. Aus diesem Grund müssen die Bedingungen der einzelnen Stufen eng angeglichen sein, damit sie sich von denen anderer Bundesländer nicht zu stark unterscheiden. Die einzelnen Stufen werden länderübergreifend anerkannt. Sie können jedoch mehrfach in verschiedenen Bundesländern erworben werden.
Der Erwerb der einzelnen Stufen der Jugendflamme wird mit einem Stempel im Mitgliedsausweis bestätigt. Das Abzeichen wird auf der linken Brusttasche des Übungsanzuges getragen und darf auch nach Übertritt in die Einsatzabteilung am Dienstanzug weiter getragen werden. Die Jugendflamme besteht aus drei verschiedenen Abzeichen gleicher Form mit unterschiedlichen Flammenfarben.
| Stufe I | Stufe II | Stufe III | |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | 1 Jahr nach Eintritt oder Kinderfeuerwehr | ab 12 Jahre | ab 15 Jahre |
| Voraussetzung | keine | Stufe I; frühstens ein Jahr nach Erwerb | Stufe II; frühstens ein Jahr nach Erwerb sowie Bestätigung der Kompetenzen im Bereich Notfallhilfe (oä) |
| Mannschaftsstärke | einzeln, auf Ortsebene | einzeln oder in Kleingruppen | Abnahme in Kleingruppen |
| Format | zentralen Veranstaltung oder über mehrere Dienstveranstaltungen verteilt | überörtlichen Veranstaltung mit mehreren Jugendfeuerwehren oder Ortsebene bei einer besonderen Veranstaltung | bei einer überörtlichen Veranstaltung mit mehreren Jugendfeuerwehren |
| Abnahmeberechtigt | Abnahme durch fachlich geeignete Jugendleiter, Führungskräfte der eigenen Feuerwehr, Ausbilder in der Feuerwehr (gemäß FwDV 2) | Abnahme durch fachlich geeignete Jugendleiter und Verbandsakteur, Ausbilder in der Feuerwehr (gemäß FwDV 2); | Abnahme durch fachlich geeignete Jugendleiter und Verbandsakteur, Ausbilder in der Feuerwehr (gemäß FwDV 2) |
| Abzeichen | gelb, grau, grau | gelb, grau, orange | gelb, rot, orange |
| Verleihungsrahmen | nicht genauer definiert | in einem geeigneten Rahmen oder besonderen Veranstaltung | in einem geeigneten Rahmen |
* Hinweis: Jederzeit können auch weitere Aufgaben in die Abnahme mit eingebracht werden, um die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
Erste Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe I (gelb/grau/grau).
* Hinweis: Jederzeit können auch weitere Aufgaben in die Abnahme mit eingebracht werden, um die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
Zweite Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe II (gelb/grau/orange).
* Hinweis: Jederzeit können auch weitere Aufgaben in die Abnahme mit eingebracht werden, um die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu fördern.
Dritte Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe III (gelb/rot/orange).
| Stufe I | Stufe II | Stufe III | |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | ab 10 Jahren oder nach Eintritt | 13 Jahre und älter | 15–18 Jahre |
| Bedingungen | keine | Stufe I | Stufe II, Erste-Hilfe-Ausbildung und ein Praktikum, über ein Jahr Mitgliedschaft in der jeweiligen Feuerwehr |
| Mannschaftsstärke | einzeln | beliebig, einzeln möglich | beliebig, einzeln möglich |
| Abnahmeberechtigt | JFW | KJFW/FBL Wettbewerbe | KJFW/FBL Wettbewerbe/Abnahmeberechtigter der DJF |
| Abzeichen | gelb, grau, grau | gelb, grau, orange | gelb, rot, orange |

Abnahme durch den Jugendfeuerwehrwart (JFW). Abnahme erfolgt einzeln.
Erste Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe I (gelb/grau/grau).

Abnahme auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart (KJFW), Fachgebietsleiter (FBL) Wettbewerbe. Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Zweite Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe II (gelb/grau/orange).

Abnahme auf Orts- oder Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart (KJFW), Fachgebietsleiter (FBL) Wettbewerbe oder den Abnahmeberechtigten der DJF. Mannschaftsstärke beliebig (einzeln möglich).
Dritte Eintragung in den DJF-Mitgliedsausweis und Verleihung des Abzeichens Stufe III (gelb/rot/orange).
Seit September 2014 ist der Erwerb der Leistungsspange nicht mehr Voraussetzung für das Erreichen der Jugendflamme Stufe III.