Junker (von mittelhochdeutschjunc·herre ‚junger Herr, Jungherr‘) bezeichnet
als Prädikat ursprünglich ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag, später auch allgemein die Söhne des Adels und junge Edelleute ohne sonstigen Titel, siehe Deutscher Adel #Edelfreie
bei Hofe einen jungen, unter Umständen adligen Bediensteten (Hofjunker, Kammerjunker, Jagdjunker), siehe Offiziant
Kammerjunker, ursprünglich Bediensteter einer fürstlichen Person in deren Zimmern, später eine Rangstellung am Hof eines Königs oder Fürsten
Fahnenjunker, beim Militär seit dem 17. Jahrhundert einen Offizieranwärter
Junker, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in polemischer Redeweise die Mitglieder der Adelspartei
Junker (Preußen), seit Mitte des 19. Jahrhunderts adlige und nichtadelige preußische Großgrundbesitzer (abschätzig auch Krautjunker),