Jurisdiktion
Jurisdiktion
(
lat.
:
iudicare
, bzw.
ius dicere
„Recht sprechen“) bezeichnet:
die rechtsprechende Gewalt, siehe
Judikative
den Bereich der örtlichen oder sachlichen
Zuständigkeit
eines Gerichts bzw. das Einzugsgebiet der Gerichtsbarkeit eines Staates
den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe
Jurisdiktion (Kirche)
Siehe auch:
Wiktionary: Jurisdiktion
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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