Als Ausschlusskriterium bezeichnet man zumeist ein Kriterium, mit dem im Rahmen einer Entscheidungsfindung eine Handlungsmöglichkeit oder eine andere Option ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang werden auch die umgangssprachlichen Bezeichnungen Killerkriterium, K.-o.-Kriterium oder Totschlagkriterium verwendet.
Mit Einschlusskriterien und Ausschlusskriterien kann auch definiert werden, ob bestimmte Personen oder Gegenstände in eine Gruppe eingeschlossen bzw. von ihr ausgeschlossen werden sollen. Dieser Sprachgebrauch wird auch in den Wissenschaften verwendet.
Beispiele:
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In derartigen Fällen geht es ebenfalls um Entscheidungen. Jedoch beziehen sich die Wortbestandteile Einschluss und Ausschluss hier nicht vorrangig auf Handlungsoptionen, sondern vor allem auf die fragliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder Menge. Teilweise sind beide Perspektiven möglich, so im Fall der Partnersuche (vgl. oben): Durch Ausschlusskriterien wird definiert, wer zur Gruppe der möglichen Partner gehören soll; die Anwendung der Ausschlusskriterien führt dann zur erwünschten Reduzierung der Optionen.