Sie sind in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoffe unter der gemeinsamen Nummer E340 zugelassen.
Lösen sie sich in Wasser unter physiologischen Bedingungen, bei pH 6–7, liegt ein Gleichgewicht von Hydrogenphosphat- und Dihydrogenphosphat-Anionen vor.
Einzelnachweise
↑Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern.(PDF)Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft,Januar 2015,archiviertvomOriginal(nicht mehr online verfügbar)am19.Oktober 2016;abgerufen am 20.Juni 2019.
↑Wiberg, Egon., Wiberg, Nils,:Lehrbuch der anorganischen Chemie. 102., stark umgearbeitete und verb. Auflage. De Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1.