Karl Egbert Wenzel

Karl Egbert Wenzel (* 11. August 1930 in Breslau; † 22. August 1998 in Stuttgart) war ein deutscher Rechtsanwalt und Medienrechtler.

Leben

Wenzel studierte an der Universität zu Köln Rechtswissenschaft. 1952 wurde er im (Breslauer) Corps Silesia recipiert. Mit einer Doktorarbeit bei Wolfgang Hefermehl wurde er 1957 in Köln zum Dr. iur. promoviert. Er trat 1963 in die Kanzlei des Stuttgarter Presserechtlers Martin Löffler ein und wurde dort Partner. Für seine nebenberufliche Lehrtätigkeit an der Stuttgarter Fachhochschule Druck, der heutigen Hochschule der Medien, wurde er zum Honorarprofessor ernannt.

Schwerpunkte von Wenzels wissenschaftlicher Tätigkeit waren die Erforschung und Begleitung der Entwicklung des Medienrechts, des Urheberrechts und des Markenschutzrechts in einer sich verändernden modernen Gesellschaft. Er war Herausgeber der Zeitschrift AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Außerdem war er Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Als Rechtsanwalt erstritt er unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht die sogenannte Hackethal-Entscheidung zum ärztlichen Werbeverbot. Die Werke von Wenzel zum Urheberrecht und zum Recht der Wort- und Bildberichterstattung sind zu Standardwerken geworden; sie werden auch nach seinem Tod noch regelmäßig neu aufgelegt.

Werke

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Kösener Corpslisten 1996, 154/933.
  2. ↑ Dissertation: Wesen und Begriff der Warenausstattung.
Personendaten
NAME Wenzel, Karl Egbert
KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtsanwalt und Medienrechtler
GEBURTSDATUM 11. August 1930
GEBURTSORT Breslau
STERBEDATUM 22. August 1998
STERBEORT Stuttgart