Kellerluken-Fall

Der Kellerluken-Fall (niederländisch Kelderluik-arrest) beruht auf einem Urteil des Hohen Rates der Niederlande am 5. November 1965 (Nederlandse Jurisprudentie 1966, 136), das sich für die rechtliche Beurteilung von Gefährdung im Zusammenhang mit unerlaubter Handlung als sehr wichtig erwiesen hat. Im Urteil bestimmt der Hohe Rat die Faktoren für die Beurteilung, ob eine Person Maßnahmen ergreifen sollte, um zu vermeiden, dass eine potenziell gefährliche Situation zu Verletzungen bei einer anderen Person führen kann.

Sachverhalt

Sjouwerman, ein Mitarbeiter der Coca-Cola Corporation, ließ im Februar 1961 bei der Lieferung von Erfrischungsgetränken an das Café De Munt, Singel 522 in Amsterdam eine Kellerluke offen stehen. Mathieu Duchateau aus Maastricht, der die Gaststätte mit seiner Frau und einem Freund besuchte, fiel auf dem Weg zur Toilette durch die offene Luke und erlitt schwere Verletzungen.

Prozessverlauf

Das Gericht entschied, dass Duchateau in diesem Fall selbst schuld an den Schäden habe – er hätte besser aufpassen müssen. Der Gerichtshof und später der Hohe Rat verurteilten jedoch Coca-Cola zur Haftung. Das Offenlassen der Kellerluke sei ein fahrlässiges Verhalten, da der Mitarbeiter auch unaufmerksame Besucher hätte berücksichtigen müssen. Ihm wurde daher ein rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Duchateau müsse jedoch wegen eigener Schuld 50 % der Schäden selbst tragen.

Urteil des Gerichtshofs

Der Gerichtshof urteilte (vom Hohen Rat bestätigt),

Urteil des Hohen Rates

Bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit von Sjouwerman verwendete der Hohe Rat vier Kriterien, die bei der Beurteilung der unerlaubten Handlung relevant geblieben sind:

Rechtsökonomischer Hintergrund

Die Kellerluken-Faktoren haben einen rechtsökonomischen Hintergrund. Den Kern beschreibt der folgende Abschnitt aus einem Gutachten des Generalanwalts des Hohen Rates Adrien Jonathan Urethan Macare zu einem früheren Urteil aus dem Jahr 1906:

„Fahrlässig ist, wer die möglichen Konsequenzen seiner Handlung vorhersieht, jedoch vernachlässigt, das Nötige durchzuführen, um Dritte vor dem ihnen drohenden Schaden zu schützen; wer, entweder aus Bequemlichkeit oder aus Berechnung, es darauf ankommen lässt, in der Hoffnung, dass das Schlimmste, was jetzt passieren könnte, dieses Mal nicht passieren wird. Viele Male werden diese Hoffnungen erfüllt und er wird somit die guten Früchte seiner Berechnung oder Bequemlichkeit ernten, aber gerade deswegen ist es angemessen und gerecht, dass, wenn ein einziges Mal das Wagnis nicht gelingt, er, der die guten Chancen vor sich genommen hat, auch das Böse trägt.“

Derjenige, der eine bestimmte gefährliche Situation entstehen lässt, obwohl ihm die Gefahr der Lage bewusst ist, wird in der Regel Nutzen aus dieser Situation ziehen, obwohl er am besten dazu in der Lage ist zu verhindern, dass sich die unaufmerksamen Menschen verletzen. Es ist aus diesem Grund gerecht, aber auch am effektivsten, die Nachteile auf denjenigen abzuwälzen, der auch die Vorteile genießt. Unachtsamkeit von Personen in Bezug auf Aktivitäten oder Orte anderer ist schwieriger zu verhindern als die Fahrlässigkeit von Personen, die Aktivitäten durchführen oder für einen bestimmten Ort zuständig sind.

Einzelnachweise

  1. ↑ G. E. Van Maanen, De Nederlandse kelderluikarresten. Al meer dan honderd jaar – rechtseconomisch (!) – op de goede weg in Europa!, Nederlands Tijdschrift voor Burgerlijk Recht Aflevering 2008-1.
  2. ↑ Gutachten zu einem Urteil des Hohen Rates vom 2. März 1906 im Weekblad van het Regt #8347 (niederländisch)