Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie

Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie, auch Kinder- und Jugendchirurg/Kinder- und Jugendchirurgin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendchirurgie spezialisiert hat.

Gebiet Chirurgie

Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inneren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewegungsorgane sowie der Wiederherstellungs- und Transplantationschirurgie.

Facharzt-Weiterbildung in Kinder- und Jugendchirurgie

Um in Deutschland als Kinder- und Jugendchirurg tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 72 Monate dauernde Weiterbildung im Gebiet Chirurgie mit Erfolg absolviert worden sein. Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens 72 Monate im Gebiet Chirurgie, davon müssen abgeleistet werden:

Bis zu 12 Monate Weiterbildung können in anderen Gebieten erfolgen.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.

Inhalte der Weiterbildung

Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Zusatz-Weiterbildungen

Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendchirurgie haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung weiter zu qualifizieren.

Siehe auch

Commons: Chirurgie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Gebiet Chirurgie. Facharzt für Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 59 ff. Bundesärztekammer, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. Februar 2019; abgerufen am 29. Oktober 2024.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.