Kommissar

Ein Kommissar (von mittellateinisch commissarius „Beauftragter, Bevollmächtigter, Vertreter, Stellvertreter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von französisch commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Landes-, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Kriminal-, Polit-, Regierungskommissare und Bischöfliche Kommissare.

Kommissarische Amtsausübung

In Politik, Verwaltung und Wirtschaft und beliebigen Organisationen (z. B. Vereinen und kirchlichen Strukturen) kann Verantwortung zwischenzeitlich bzw. vorläufig an einzelne Personen übertragen werden; beispielsweise bei Ausfall eines Verantwortungsträgers durch ernste Erkrankung. Man spricht dann beispielsweise von einem „kommissarischen Abteilungsleiter“ oder einem „kommissarischen Landrat“. Gegebenenfalls muss dies auch im Geschäftsverkehr (bei der Unterschrift mit Dienstfunktion) angezeigt werden, um zu unterstreichen, dass die betreffende Person zwar „interimistisch“ also nur zeitweise bzw. „interimsweise“ mit der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte beauftragt wurde, jedoch nicht zu langfristigen Entscheidungen ermächtigt ist.

Heutige Bezeichnungen

Europäische Kommission

Deutschland

Österreich

Grabstein von Georg Weissel mit Hinweis auf seinen Rang als Oberkommissär (Ob.Koär) der Wiener Berufsfeuerwehr
  • In Österreich wickelt der Notar als Gerichtskommissär den Großteil eines Verlassenschaftsverfahrens ab, die Entscheidungen fällt aber der Richter.
  • Kommissär (Koär) und Oberkommissär (Ob.Koär) sind Amtstitel, die Beamte des Höheren Dienstes (A1), der sogenannten „A-Laufbahn“ des öffentlichen Dienstes, im Rahmen ihrer Tätigkeit führten. Dies galt z. B. für Beamte der Wiener Berufsfeuerwehr ebenso wie für Polizeijuristen (Beamte des rechtskundigen Dienstes). Bis zur Reform von 2005 entsprachen diese Amtstitel den Dienstgraden „Hauptmann“ und „Major“ des Bundesheeres, seitdem rangieren Kommissär und Major auf einer Stufe (der Oberkommissär entfiel).
  • Für österreichische Polizeivollzugsbeamte gibt es – entgegen so mancher Fernsehserie – hingegen keinen Dienstgrad „Kommissar“. Die Aufgaben, welche bei der deutschen Polizei durch Kommissare wahrgenommen werden, werden bei der österreichischen Polizei im Regelfall von Inspektoren, aber auch von Offizieren erfüllt.

Schweiz

  • Kommissäre sind in der Schweiz und in Süddeutschland Beauftragte von Sportorganisationen.
  • Kommissär war ein (kommunal)polizeilicher Dienstrang in der gesamten Schweiz, wird heute aber nur noch im Kanton Basel-Stadt verwendet. Friedrich Dürrenmatt legte Wert darauf, dass in seinen Romanen „Der Richter und sein Henker“ und „Der Verdacht“ Kommissär Bärlach eine Rolle spielt.
  • In der Schweiz ist Kommissär die Bezeichnung für einen Beauftragten in verschiedensten, vom kantonalen Recht festgelegten Funktionen; das Wort kommt auch in Zusammensetzungen wie Regierungs-, Zivil-, Bezirks-, Steuer-, Weinbau-, Feld-, Bienenkommissär vor.

Niederlande

Frankreich, dessen überseeische Gebiete und „Françafrique“

Commonwealth

  • Commissioner ist der einem Konsul entsprechende Rang, den Diplomaten eines Commonwealth-Landes in einem anderen Land des Commonwealth bekleiden. Die Dienstsitze dieser Kommissare heißen jedoch Konsulate und nicht Kommissionen – im Unterschied zu den Hochkommissionen.

Historische Bezeichnungen

Siehe auch

Wiktionary: Kommissar – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Mittellateinisches Wörterbuch. Band II. C. H. Beck, München 1999, Sp. 969.
  2. ↑ Siehe beispielsweise Landeskommissärbezirk
  3. ↑ § 45 Gymnasialschulordnung
  4. ↑ Gerichtskommissärsgesetz (GKG, BGBl. Nr. 343/1970)
  5. ↑ Allgemeiner Verwaltungsdienst, §§ 140, 255 BDG 1979
  6. ↑ Exekutivdienst, § 145a BDG 1979
  7. 1 2 3 Hans Bickel, Christoph Landolt: Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. Dudenverlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-411-70418-7, S. 52.
  8. ↑ Polizeikommissär zwischen Wachtmeister mit besonderen Aufgaben und Leutnant bei der Kantonspolizei; Kriminalkommissär bei der Staatsanwaltschaft (§§ 2, 12 der Verordnung über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft)
  9. ↑ Leonhard Fronsperger: Von Kayserlichen Kriegßrechten Malefitz und Schuldhaendlen / Ordnung und Regiment […]. 4., vermehrte und verbesserte Auflage. Sigmund Feyerabend und Simon Hüter, Frankfurt am Main 1566, Blatt 81.
  10. ↑ Ralf Vollmuth: Die sanitätsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit. Probleme und Lösungsansätze (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51). Königshausen & Neumann, Würzburg 1991, ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990, S. 101.
  11. ↑ Georg May: Die Organisation von Gerichtsbarkeit und Verwaltung in der Erzdiözese Mainz vom hohen Mittelalter bis zum Ende der Reichskirche, Band 2: Die Kommissariate. Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2004, ISBN 3-929135-44-2.