Kondemnation

Eine Kondemnation (lateinisch condemnare für „verdammen“) ist eine öffentlich erklärte Ächtung.

Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus:

Mit der Kondemnation werden

Seefahrt

Unter Kondemnation versteht man in der zivilen Seefahrt die Feststellung der Reparaturunfähigkeit oder -unwürdigkeit eines Seeschiffes durch einen Sachverständigen, eventuell unter Hinzuziehung des Konsuls. Die Kondemnation gibt dem Kapitän in der Regel das Recht zum Notverkauf von Schiff und Ladung.

Kriegsrecht

Im Kriegsfalle ist unter Kondemnation die Verurteilung aufgebrachter Schiffe und Waren durch ein Prisengericht und die Entscheidung anzusehen, dass die Fortnahme zu Recht besteht.

Einzelnachweise

  1. ↑ Georg v. Alten (Hrsg.): Handbuch für Heer und Flotte. Band 5, Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin 1913, S. 504.