Volksbefragung

Unter Volksbefragung versteht man ein in aller Regel unverbindliches Instrument der direkten Demokratie, bei dem die stimmberechtigte Bevölkerung zu einer bestimmten Frage konsultiert wird. Über den deutschsprachigen Raum hinaus werden Volksbefragungen zumeist als konsultatives Referendum bezeichnet. Das Ergebnis der Abstimmung ist formell unverbindlich und soll im Wesentlichen der Ermittlung der Meinungsmehrheit in der Bevölkerung zu einer politischen Frage dienen. Gleichwohl kann eine Volksbefragung dennoch eine hohe informelle Bindungswirkung entfalten, da eine vom geäußerten Willen des Stimmvolks abweichende politische Entscheidung, auf weniger Akzeptanz treffen würde.

Vorgang

Alle Stimmberechtigten einer gesetzgebenden Gebietskörperschaft (also zum Beispiel eines Staates oder eines Bundeslandes) werden zu einer bestimmten politischen Angelegenheit befragt. Eine Volksbefragung unter demokratischen weist, wie bei anderen direktdemokratischen Instrumenten üblich, einen sehr hohen Formalisierungsgrad auf. Vorbereitung, Umsetzung und Ergebnisermittlung folgen dann den für Wahlen und Abstimmungen üblichen Standards. Die zur Befragung stehende Vorlage muss üblicherweise von den Abstimmenden mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein, beziehungsweise bei mehreren Alternativvorschlägen muss eine eindeutige Auswahl zwischen diesen erfolgen.

Kritik

Volksbefragungen werden oftmals kritisiert, weil sie zum einen recht aufwändig sind und zum anderen wie einige andere Referendumsformen auch eine gewisse Manipulationsanfälligkeit aufweisen.

Sofern es bei einer Volksbefragung tatsächlich um die Ermittlung einer Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung geht, stehen heute mit den Mitteln der Demoskopie wesentlich günstigere Methoden zur Verfügung. So kann mittels einer demoskopischen Befragung von bereits einigen wenigen tausend Bürgerinnen und Bürgern ein Meinungsbild aus der Bevölkerung mit zumeist ausreichender Verlässlichkeit eingeholt werden, während bei einer Volksbefragung möglicherweise mehrere Millionen Menschen zur Beteiligung an einem Plebiszit aufgerufen sind. Aufwand und Ertrag, so die Kritik, stünden bei einer Volksbefragung in keinem günstigen Verhältnis.

Schwerwiegender ist der Vorwurf der Manipulationsanfälligkeit. Da die Vorlage, zu der das Meinungsbild der Bevölkerung abgefragt werden soll, von der Regierung oder einem Teil des Parlaments kommt, besteht die Gefahr der Instrumentalisierung der Volksbefragung in der politischen Auseinandersetzung. Da das Ergebnis der Befragung ohnehin unverbindlich ist, könnte die politische Vertretung versucht sein, das Instrument vornehmlich zu propagandistischen Zwecken einzusetzen.

Ein weltweit beachtetes konsultatives Referendum war das EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich 2016, auch als Brexit-Referendum bezeichnet.

Volksbefragungen in den deutschsprachigen Ländern

Österreich

Die Volksbefragung in Österreich ist ein typisches Beispiel für eine unverbindliche Volksbefragung. Das konsultative Referendum kann vom Nationalrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden und wird vom Bundespräsidenten angesetzt.

Deutschland

In Deutschland sieht das Grundgesetz eine Volksbefragung im Falle einer Neugliederung des Bundesgebietes vor. Entgegen der weltweit üblichen Verfahrensausgestaltung hat die Volksbefragung in Deutschland aber quasi verbindlichen Charakter und ist daher ein sehr untypisches Beispiel für das Instrument (Art. 29 Grundgesetz zur Neugliederung des Bundesgebietes).

Einzelnachweise

  1. ↑ Wehrpflicht-Volksbefragung. In: demokratiezentrum.org. Abgerufen am 21. März 2014.
  2. ↑ Brexit im europäischen Verfassungsverbund. In: verfassungsblog.de. 27. Juni 2016, abgerufen am 31. März 2019: „Am 23. Juni 2016 fand ein konsultatives Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union statt.“

Literatur

Siehe auch