Konzessionsvertrag

Als Konzessionsvertrag wird in Deutschland ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht. Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt.

Sie enthalten üblicherweise folgende Klauseln:

Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (z. B. Stromliefervertrag). Der Konzessionsvertrag wird in der Regel privatrechtlich abgeschlossen, ist in Berlin und Hamburg aber öffentlich-rechtlicher Natur.

Einzelnachweise

  1. ↑ § 46 Abs. 1 EnWG
  2. ↑ § 18 Abs. 1 EnWG
  3. ↑ § 48 EnWG

Literatur