Das Kostendach legt eine Preis-Obergrenze fest, z. B. auf Grund eines Angebotes eines Unternehmers. Die genauen Bedingungen können in einem Werkvertrag festgelegt werden.
„Der Kostendachpreis ist der maximale Preis, den der (Kunde) für die im Werkvertrag vereinbarte Leistung bezahlen muss.“ Wenn es zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde, kann z. B. wie folgt abgerechnet werden. Zuerst werden die Kosten nach effektivem Aufwand ermittelt. Danach ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten:
Dazu ein Beispiel:
| Betrag | |
|---|---|
| Kostendach | 100.000,– |
| effektiver Aufwand | 90.000,– |
| Differenzbetrag | 10.000,– |
| Kostenaufteilung Auftraggeber/Unternehmer je (Differenzbetrag geteilt durch 2) | 5.000,– |
| Auftraggeber bezahlt Unternehmer | 95.000,– |