
Unter einem Croquis [] versteht man generell eine Entwurfszeichnung oder -malerei (siehe auch Skizze). Anwendung findet der Begriff in der Kunst und in der Kartographie. In der bergmännischen Vermessung wird der Begriff hauptsächlich für eine grobe zeichnerische Darstellung von Grubenfeldern verwendet.
Mit der schweizerischen Form Kroki wird eine Geländeskizze bezeichnet. Dieser Ausdruck ist besonders bei Pfadfindern, in der Jubla und in der Schweizer Armee gebräuchlich. Ein Kroki ist eine kartenähnliche Freihandzeichnung. Dabei wird nur das Wesentliche festgehalten. Man unterscheidet:
In der Schweizer Armee wird in der Regel die Rückseite des sogenannten «Formulars 6.5» (auch «Sechseinhalber» oder neu «Form 6.005», ein häufig gebrauchtes Formular für armeeinterne Mitteilungen und Beschwerden) verwendet.
Im österreichischen Parlamentarismus versteht man unter Croquis ein vorbereitetes Manuskript zur korrekten Durchführung parlamentarischer Verhandlungen und Abstimmungen.
Darüber hinaus bezeichnet das Croquis die Stellungnahme des Generalprokurators beim Gerichtstag des obersten Gerichtshofes im Verfahren wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde.
In der vermessungstechnischen Literatur wird Kroki ebenfalls im Sinne einer (Frei-)Handzeichnung verstanden, siehe Bartels u. a., S. 16.