Kunst und Recht

Kunst und Recht – Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Beschreibung deutsche juristische Fachzeitschrift
Fachgebiet Kunstrecht
Sprache Deutsch
Erstausgabe 1999
Erscheinungsweise zweimonatlich
Weblink kur-journal.de
Artikelarchiv Volltextarchiv
ISSN (Print)
ISSN (online)
KUR 2/2009

Kunst und Recht – Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik (abgekürzt: KUR) ist eine juristische Fachzeitschrift mit dem Schwerpunkt Kunstrecht. Die KUR ist ein Informationsforum für den Kulturbetrieb. Sie beschäftigt sich mit den Berührungspunkten von Kunst und Recht. Museen informieren sich beispielsweise über die Versicherungspraxis, der Kunstmarkt über Authentizitätsfragen, die Interessenverbände von Kunstschaffenden über das Folgerecht. Die Zeitschrift ist nicht zu verwechseln mit der Zeitschrift Kommunikation & Recht, abgekürzt „K&R“.

Die Zeitschrift wurde im Jahr 1999 im Eigenverlag von Herrn Dr. jur. Marcel Schulze begründet unter dem Namen „Kunstrecht und Urheberrecht“. Im Jahr 2001 wurde die Zeitschrift vom Carl Heymanns Verlag übernommen. Bis 2005 war Herr Dr. jur. Marcel Schulze weiterhin Herausgeber und leitender Redakteur.

Inhalte

Die KUR enthält regelmäßig Fachbeiträge aus den Bereichen

Darüber hinaus enthält die KUR einen Entscheidungsteil, in dem die neueste Rechtsprechung auf dem Gebiet des Kunstrechts dargestellt und kommentiert wird.

Der Inhalt des Journals umfasst zudem ausführliche Buchbesprechungen und einen bibliografischen Überblick über relevante Neuerscheinungen im Bereich der Schnittstellen Kunst und Recht sowie Veranstaltungshinweise.

Herausgeber

Wissenschaftlicher Beirat

Erscheinungsweise

Die KUR erscheint seit 1999 zweimonatlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die KUR wird seit Januar 2006 von der Schleuen Verlag oHG in Berlin verlegt.

Zitierweise

Beiträge und Urteile aus der KUR – Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik werden üblicherweise folgendermaßen zitiert:

Wird auf eine spezielle Seite innerhalb eines Urteils oder Aufsatzes verwiesen, so wird diese mit einem Komma angehängt (LG Berlin, KUR 2009, 20, 22).

Einzelnachweise

  1. ↑ Eintrag im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Abgerufen am 16. Oktober 2026.