Bundesstraßen sind in Österreich hochrangige, meist kreuzungsfreie Fernstraßen gemäß Bundesstraßengesetz. Diese werden in Autobahnen (Bundesstraßen A) und Schnellstraßen (Bundesstraßen S) eingeteilt, stehen in Bundeseigentum und werden von der ASFINAG verwaltet. Bis zum Jahr 2002 gab es zusätzlich die Bundesstraßen B, welche mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz 2002 den jeweiligen Ländern zugeteilt wurden.
Ein kaiserliches Patent aus dem Jahr 1726 bestimmte wichtige Durchgangsstraßen als Hauptkommerzialstraßen. Diese Straßen wurden fortan auf Kosten des Staates unterhalten und ausgebaut, was teilweise durch Mautgebühren finanziert wurde. Im späten 19. Jahrhundert wurden diese Straßen als Reichsstraßen bezeichnet. In Grenzregionen mit hoher strategischer Bedeutung, beispielsweise entlang der italienischen Grenze, wurde der Straßenbau mit Staatsmitteln vorangetrieben.
Durch das Bundesgesetz vom 8. Juli 1921 (Bundesstraßengesetz 1921) wurden die wichtigsten Durchgangsstraßen Österreichs (mit einer Gesamtlänge von 3620 km) zu Bundesstraßen erklärt. Die Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 erweiterte das Netz der Bundesstraßen, das fortan 4437 km umfasste. Nach Art 10 Abs 1 Z 9 Bundes-Verfassungsgesetz kommt die Kompetenz für Gesetzgebung und Vollziehung bezüglich aller Straßenzüge, die aufgrund ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch einfaches Gesetz zu Bundesstraßen erklärt wurden, dem Bund zu.
Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich wurden die österreichischen Bundesstraßen im Zuge der Vereinheitlichung des Straßensystems, die am 1. April 1940 umgesetzt wurde, entweder in Reichsstraßen umgewandelt oder zu Landstraßen I. Ordnung erklärt. Durch das Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948 wurden die Durchgangsstraßen (mit 5072 km Gesamtlänge) erneut zu Bundesstraßen erklärt. 1949, 1950 und 1951 wurden Straßen mit einer Gesamtlänge von jeweils 1000 km als Bundesstraßen übernommen, sodass das Bundesstraßennetz im Jahre 1951 rund 8100 km umfasste.
Bis zum Jahr 2002 gab es die Einteilung nach Bundesstraßengesetz in Bundesstraße A (Autobahnen), Bundesstraße S (Schnellstraßen) und Bundesstraße B. Die Bezeichnung „Bundesstraße“ im Straßennamen führten jedoch nur jene mit B-Nummern, z. B. „Brünner Bundesstraße“, daher wurden und werden im Volksmund weiterhin nur diese Straßen als Bundesstraßen verstanden.
Allen drei Straßentypen gemeinsam war neben der Nummerierung und der Langbezeichnung, dass sie in Bundeseigentum standen und der Bund Straßenerhalter war (→ Einteilung der Straßen nach dem Straßenerhalter). Abweichend vom Begriff nach Bundesstraßengesetz gab es nach Straßenverkehrsordnung Bundesstraßen mit Vorrang (rechteckige blaue Tafel) und Bundesstraßen ohne Vorrang (runde gelbe Tafel) und die straßenverkehrsrechtlichen Autobahnen. Die Schnellstraßen waren straßenverkehrsrechtlich entweder als Autobahn oder als Autostraße ausgeschildert, mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten an die Straßenbenützer (→ Einteilung nach der Straßenverkehrsordnung).
Insbesondere auf Wien hatten die Bundesstraßen im Ortsgebiet die Auswirkung, dass Wien als Stadt bzw. Land keinen Einfluss auf Änderungen in diesen wichtigen Durchzugsstraßen nehmen konnte und auf die Genehmigung bzw. auf die Vorschriften vom Bund als Erhalter und Eigentümer dieser Straßenzüge angewiesen war.


Mit Art. 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetz 2002 vom 29. März 2002 wurde das Verzeichnis 3 – Bundesstraßen B des Bundesstraßengesetzes aufgehoben. Einige Straßenzüge wurden in das Verzeichnis 1 (Bundesstraßen A – Autobahnen) und das Verzeichnis 2 (Bundesstraßen S – Schnellstraßen) übertragen. Der weitaus größte Teil wurde als Bundesstraßen B aufgelassen und von den Ländern durch gegengleiche Bundesstraßenübernahmegesetze in das Landesstraßennetz übernommen. Die Bundesstraßen wurden in der Straßenverkehrsordnung zu Straßen mit Vorrang und die Bundesstraßen ohne Vorrang ersatzlos gestrichen. Die verbliebenen Bundesstraßen A und Bundesstraßen S waren bereits 1996 in die Verwaltung der ASFINAG als Straßenerhalter übertragen worden. Die Anforderungen an die Bundesstraßen S wurden erhöht, sodass auch diese nur mehr kreuzungsfrei ausgeführt werden dürfen.
Folgende Straßenzüge, welche bisher im Rang einer Bundesstraße B standen, wurden in eine Bundesautobahn oder Bundesschnellstraße umgewandelt und damit ebenfalls unter Asfinag-Verwaltung gestellt:
Alle restlichen Bundesstraßen B wurden als Bundesstraßen aufgelassen und von den jeweiligen Bundesländern als Landesstraßen übernommen, welche nun über das alleinige Eigentum an diesen und die alleinige Verwaltungshoheit über diese Straßen verfügen. Dadurch endete die bisherige bundesweit einheitliche Struktur. Je nach Bundesland gelten nun unterschiedliche Bezeichnungen für diese ehemaligen Bundesstraßen. Die Bezeichnungen werden durch die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer festgelegt.
In Vorarlberg gab es keine Nummern-Überschneidungen mit den bisherigen Landesstraßen L, daher bekamen alle ehemaligen Straßen mit B-Nummer die jeweilige L-Nummer zugeteilt.
In Wien wurden alle Gemeindestraßen bisher in Haupt- und Nebenstraßen unterteilt. Die bisherigen Hauptstraßen werden nun als Hauptstraße A, die vom Bund übertragenen Straßen als Hauptstraße B bezeichnet.
In allen anderen Bundesländern gilt die Bezeichnung Landesstraße B.
Der bisherige Straßenname (z. B. Angerner Straße) ist weiterhin in Verwendung, ebenso die blaue Nummerntafel unter dem Schild „Vorrangstraße“.
Obwohl die Bezeichnung als Bundesstraße durch die Übertragung dieser Straßen in die Landeskompetenz nun falsch ist, wird sie im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch von einigen Radiosendern in den Verkehrsmeldungen nach wie vor verwendet. Zusätzlich können gegebenenfalls Verständnisschwierigkeiten entstehen, weil die durchgehende Straße zwar im Regelfall den Namen des wichtigsten Ortes oder eines sonstigen wesentlichen Punktes entlang der gesamten Strecke hat, aber innerhalb der einzelnen Orte die Straßenbezeichnung sich nach deren üblichen Regeln richtet. Folglich tragen die Straßen dort oftmals einen anderen oder sogar mehrere Namen: Ein Beispiel hierfür ist die B76 Radlpass Straße im Ort Bad Schwanberg (Bezirk Deutschlandsberg), der Abschnitt der durch den Ort verläuft ist nicht mit der eigentlichen Bezeichnung „B76 Radlpass Straße“ beschildert, sondern als „Deutschlandsberger Straße“ ausgewiesen.
Entwicklung des Bundesstraßennetzes auf Basis der historischen Bundesgesetzblätter:
Bundesstraßen haben eine Nummerierung und eine Langbezeichnung.
Am 30. Juli 1949 erließ das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau eine Verordnung über die Nummerierung der Bundesstraßen. Dieses Nummernverzeichnis umfasste ursprünglich die Bundesstraßen 1 bis 203. Die Nummern 11–15, 26–30, 41–45, 55–60, 71–75, 86–90, 101–105, 116–120, 131–135, 146–150, 176–180 und 191–195 wurden als Platzhalter für zukünftige Netzerweiterungen reserviert.
Die Straßennummern B 3xx wurden einst für besonders hochrangigen Bundesstraßen B verwendet, die später durch eine Schnellstraße (S xx) ersetzt werden sollten. Letztere Straßen wurden deshalb Ersatzstraßen genannt, wobei für die geplante Schnellstraße eine um 300 niedrigere Nummer vorgesehen war (z. B. B 306 für die S 6). Während neue hochrangige Straßen lange Zeit als B 3xx bezeichnet wurden, wurde nach 2000 wieder zu den S xx-Bezeichnungen zurückgekehrt.
Landesrecht und historische Rechtsquellen siehe Straßensystem in Österreich