Landgemeinde
Landgemeinde
steht für:
allgemein eine Gemeinde von nicht urbanem Charakter, siehe
Landgemeinde (Kommunalverwaltung)
– dort auch fremdsprachliche Entsprechungen
Landgemeinde (Thüringen)
, nach der Thüringer Kommunalordnung
historisch
Landgemeinde (Hamburg)
,
Landgemeinde (Hannover)
, nach der Hannoverschen Landgemeindeordnung vom 28. April 1859
Landgemeinde (Hohenzollern)
Landgemeinde (Oldenburg)
Landgemeinde (Preußen)
Landgemeinde (Sachsen)
, nach der
Sächsischen Landgemeindeordnung von 1838
Landgemeinde (Schleswig-Holstein)
, nach der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. Juli 1892
Landgemeinde (Bayern)
, siehe
Ruralgemeinde
Siehe auch:
Landsgemeinde
(Form der direkten Demokratie in der
Schweiz
)
Stadtgemeinde
,
Marktgemeinde
Kirchspielslandgemeinde
Landesgemeinde
Gemeinde (Österreich) #einfache Gemeinde
, nicht zur Stadt- oder Marktgemeinde erhobene Gemeinde in Österreich
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.