Landgericht Aibling

Das Landgericht Aibling war ein von 1803 bis 1807 bestehendes und 1838 wiedererrichtetes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Aibling im heutigen Landkreis Rosenheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Das bayerische Landgericht Aibling (als Pflege- bzw. Land- und Marktgericht) wird bereits um das Jahr 1330 erwähnt. Es umfasste im 17. Jahrhundert folgende Ämter und Hofmarken:

Ämter
Hofmarken in geistlichem Besitz
Hofmarken in weltlichem Besitz
Sitze und Sedlhöfe
Sitze im Markt Aibling

1803 wurde dem Landgericht Aibling das "provisorische" Landgericht Rosenheim zugeordnet. 1807 erfolgte eine weitere Umstrukturierung der Gerichtsbezirke. Es wurden die Bezirke Fischbach und Aibling vereinigt und der Sitz des Gerichts nach Rosenheim, in das sog. „Haus am Platz“, verlegt.

Nach der Wiedererrichtung 1838 nahm das Landgericht bis zu seiner Ablösung durch das Bezirksamt Rosenheim für die folgenden Gemeinden administrative Aufgaben war: Aibling, Au b.Bad Aibling, Beyharting, Dettendorf, Ellmosen, Feilnbach, Feldkirchen, Götting, Großhelfendorf, Großhöhenrain, Großkarolinenfeld, Hohenthann, Holzham, Kirchdorf a.Haunpold, Mietraching, Peiß, Tattenhausen, Tuntenhausen, Vagen, Wiechs, Willing.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 425.