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Landhofmeister
Landhofmeister
steht für:
einen hohen Verwaltungs- oder Gerichtsbeamten im Dienste des Landesfürsten, siehe
Hofmeister
den ersten Minister der Fürstabtei St. Gallen, siehe
Landshofmeisteramt
den Vorsitzenden des Oberrates des Herzogtums Kurland und Semgallen, siehe
Oberrat (Herzogtum Kurland und Semgallen) #Vier Oberräte
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.