Im deutschen Kaiserreich und der Weimarer Republik bestanden auf Reichsebene und in den einzelnen Ländern Landwirtschaftsräte als Organisationen der Landwirte:
In der DDR bestand der Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte, siehe Landwirtschaftsrat (DDR)
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