

Der Lastgrenzenraster (AVV Zeichen für Lastgrenzen, auch ABC-Raster) ist eine der Aufschriften auf Güterwagen. Es zeigt an, wie groß das zulässige höchste Ladungsgewicht abhängig von der Streckenklasse ist.
Die Zahl, die im Schnittpunkt von Streckenklasse (Spalten) und Geschwindigkeit (Zeilen) steht, zeigt die zulässige Höchstmasse der Ladung in Tonnen an. Die Zeichen und Zahlen vor einer Zeile haben folgende Bedeutung:
Vor diesen Angaben können in einer weiteren Spalte die Kürzel von Eisenbahnunternehmen stehen, wenn die Angaben nur bei diesen gelten.
Wenn im Lastgrenzenraster anstelle SS ein 120 steht (ist nur zusammen mit einer 00,0 Angabe zulässig), dann darf der Wagen leer ohne Einschränkungen mit 120 km/h verkehren (nur Leer, sonst sind zusätzlich ** bzw. *** nötig).
Nachgestellte Sterne bedeuten, dass die Wagen lauftechnisch für höhere Geschwindigkeiten (siehe unten) geeignet sind, die Bremsausrüstung des Wagens den Vorschriften für diese (höhere) Geschwindigkeit jedoch nicht entspricht:
Die Anschrift ist heute im Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) in der Anlage 11 Kapitel 2.4 „Zeichen für Lastgrenzen“ genormt.
Das Lastgrenzenraster war nur auf Strecken der Eisenbahnen maßgeblich, die Vertragsstaaten des RIV waren und heute des AVV sind. Hinsichtlich der Beladung ist für den gesamten Laufweg des Wagens, vom Versandbahnhof bis zum Empfangsbahnhof, die Strecke mit der geringsten Streckenklasse maßgeblich.