Laufabzeichen

Durch die Landesverbände des Deutschen Leichtathletik-Verbandes werden Lauf-, Walking- und Nordic-Walkingabzeichen in verschiedenen Stufen verliehen. Die als Stoffabzeichen und Anstecknadel erhältlichen, runden Abzeichen zeigen ein L, W oder ein NW vor unterschiedlich gefärbtem Hintergrund.

Verleihrichtlinien

Laufabzeichen Für die Stufen 1 bis 5 gilt: Laufen ohne Pause, Tempo beliebig

Walkingabzeichen Bewegung ohne Pause, Tempo beliebig

Nordic-Walkingabzeichen Bewegung ohne Pause, Tempo beliebig

Für eine bestimmte Anzahl an bei Volksläufen zurückgelegten Kilometern (zwischen 250 und 10.000) konnte das DLV-Kilometerabzeichen verliehen werden. Das DLV-Volkslaufabzeichen für die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl an Volksläufen innerhalb eines Jahres wurde 1999 abgeschafft.

Abnahmeberechtigung

Abnahmeberechtigt sind:

Anerkennung für das Deutsche Sportabzeichen (DSA)

Seit dem Jahr 2013 wird die Erfüllung der Bedingungen für das Laufabzeichen sowie für das Walking- und das Nordic-Walkingabzeichen teilweise für das DSA anerkannt:

Von 2013 bis 2016 zählten das Laufabzeichen der Stufen 3, 4 und 5 sowie Stufe Marathon zum Deutschen Sportabzeichen; ebenso die Walking- und Nordic-Walkingabzeichen der Stufe 3.

Seit 2017 zählen hier nur noch das Laufabzeichen der Stufen 4, 5 und Marathon sowie das Walking- und Nordic-Walkingabzeichen der Stufe 3.

Durch Vorlage des Ausweises über das Lauf-, das Walking- oder das Nordic-Walkingabzeichen gilt im Jahr der Ausstellung die Prüfung in der Disziplingruppe Ausdauer des DSA auf der Leistungsstufe Gold als erfüllt.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ das Leichtathletik-Portal - Abzeichen. Abgerufen am 16. August 2024 (deutsch).