Die Leges Corneliae sind jene Gesetze, die in den Jahren 82 v. Chr. bis 79 v. Chr. von Sulla erlassen wurden. Ziel seiner durch die Lex Valeria legitimierten Diktatur war die Wiederherstellung und Erneuerung der alten Adelsrepublik. Von diesem Gedanken sind auch die von ihm erlassenen Gesetze geprägt.
Dazu gehören:
Lex iudiciaria („Gerichtsgesetz“): Neuregelung des Gerichtswesens. Ihre Existenz ist nicht sicher belegt, jedoch sprechen viele Anhaltspunkte, wie die Vereinheitlichung der Gerichtsverfahren für den Erlass dieses Gesetzes.
Lex Cornelia de proscriptione: Gesetz über die Verfolgung politischer Gegner und die Einziehung von deren Vermögen. Das wohl berüchtigtste Gesetz Sullas.
Lex Cornelia de praetoribus octo creandis („über die Praetoren“): Erhöhung der Prätorenstellen auf acht.
Lex Cornelia de sacerdotiis: das Volk wird zur Priesterwahl delegitimiert; die Pontifices und Auguren werden zahlenmäßig um je 1 Mitglied in ihren Gremien erhöht.
Max Kaser: Römische Rechtsgeschichte. § 29 Die Strafgerichtsbarkeit und das Strafrecht 2., neubearbeitete Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, ISBN 3-525-18102-7, S. 125.