Leitname

Als Leitnamen bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft und speziell in der Genealogie einen oder mehrere Vornamen, die innerhalb einer Familie gehäuft bis dominant auftreten.

Entstehung und Wechsel

Leitnamen sind vermutlich aus dem vereinzelt noch bis heute geübten Brauch der Erbnamensitte entstanden, den ersten Sohn nach dem Großvater väterlicherseits (und den zweiten Sohn nach dem Großvater mütterlicherseits) zu benennen. Wenn dieser Sohn seinem Erstgeborenen den Namen seines Vaters gab und dieser Brauch von Generation zu Generation fortgesetzt wurde, entstanden zwei Leitnamen, die abwechselnd zum Tragen kamen. Es gab aber auch die Tradition, in jeder Generation dem Erstgeborenen als Lehnserben denselben Namen zu geben. Starb der Erstgeborene noch vor der Geburt seines Bruders, erhielt dieser häufig denselben Namen, um den Leitnamen fortzuführen.

Wenn die Mutter aus sehr vornehmer Familie stammte, kam es auch vor, dass der Erstgeborene nach dem Großvater mütterlicherseits genannt wurde. Außerdem kam es im Mittelalter häufig vor, dass Kinder allgemein und damit auch Erstgeborene als Kinder oder Jugendliche starben, so dass nachgeborene Söhne das Erbe ihres Vaters antraten und die Linie fortsetzten. In beiden Fällen konnten Leitnamen aus dem mütterlichen Namensgut entstehen.

Schließlich gab es Leitnamen, die bevorzugt für nachgeborene Söhne verwendet wurden, z. B. Hermann bei den Billungern.

Ein Leitname konnte ganz oder für längere Zeit aus dem Gebrauch einer Sippe verschwinden, wenn der Name blutbefleckt oder ein Namensträger durch eine andere schwere Straftat ehrlos geworden und gerichtet worden war. So verschwand bei den Grafen von Oldenburg aufgrund eines Brudermords jahrhundertelang der Name Egilmar.

Leitnamen kamen vor allem im Frühmittelalter zum Einsatz, in einer Zeit, in der

waren, um die gemeinsame Zugehörigkeit zu einer Sippe ausdrücken zu können.

Leitnamen kamen – zumindest im Adel – wieder außer Gebrauch, als die Familienzugehörigkeit stärker über Titel und Besitz (zum Beispiel durch die Abkehr vom karolingischen Gaugrafen als auswechselbarem regionalem Vertreter der Königsmacht und die Durchsetzung der Erblichkeit der Grafentitel inklusive des Eigentums an Land und Leuten) deutlich gemacht werden konnte und damit andere Kriterien für die Wahl der Vornamen in den Vordergrund traten.

Für die historische Forschung hat der Leitname den Vorteil, dass bei mehreren Personen gleichen Vornamens Indizien für eine verwandtschaftliche Beziehung vorliegen, aber auch den Nachteil, dass die einzelnen den Leitnamen tragenden Mitglieder der Familie schlechter voneinander zu unterscheiden sind. Darüber hinaus dient hier der Leitname oft dazu, der Sippe im Nachhinein einen Familiennamen zu geben.

So wird zum Beispiel aufgrund des Leitnamens Burchard angenommen, dass die Hohenzollern (deren Stammreihe mit Burchard I. von Zolorin, † 1061, beginnt) von den rätischen Burchardingern (Herzog Burchard III. von Schwaben † 973) abstammen.

Beispiele

Innerhalb der königlichen Familien sind Leitnamen nicht immer üblich gewesen, hier war die Zugehörigkeit offensichtlich und musste nicht gesondert betont werden:

Unterhalb der Herrscherebene ist die Verwendung von Leitnamen wesentlich häufiger, hier fehlt die Prominenz des einzelnen, ist die Zugehörigkeit zu einem Familienverband wesentlicher:

Reuß

Ein Extrembeispiel für den Einsatz eines Leitnamens ist das Fürstenhaus Reuß, das seit dem 12. Jahrhundert (damals noch als Burgvögte von Plauen) für die männlichen Familienangehörigen ausschließlich den Vornamen Heinrich verwendet, vermutlich um damit den Stauferkaiser Heinrich VI. zu ehren, der Heinrich den Reichen von Weida († 1209) zum quedlinburgischen Stiftsvogt erhoben hatte. Dabei zählte die ältere Linie alle männlichen Familienangehörigen bis hundert durch und begann wieder bei eins, während die jüngere mit jedem neuen Jahrhundert von vorne anfing – eine Regelung, die 1668 durch Hausgesetz fixiert wurde und die in dem bis 1918 regierenden Hause bis heute praktiziert wird.

Literatur