Libell

Als Libell wird in erster Linie eine Prozessakte, namentlich eine Klageschrift, bezeichnet. Das Libell (von lateinisch libellus „Büchlein“, „Kleine Schrift“) kann jedoch auch eine Urkunde in Buchform, ein kurzes Schriftstück, eine Streit- oder eine Schmähschrift sein.

Im alten Rom war das Libell die bei Gericht eingereichte Klageschrift. In der Kaiserzeit unterhielt der Prinzeps zur Entlastung seine Libellkanzlei. Im Rahmen der kaiserlichen Gesetzgebung war das libellus auch eine mit einem konkreten Anliegen an den Kaiser gerichtete Bittschrift oder Eingabe einer Privatperson zur Bescheidung. Häufiger gebraucht wurde der Begriff im 16. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich und gewann in Dokumenten vor allem im österreichischen Landesteil politische Bedeutung. Im modernen Rechtswesen wird das Libell in Praxis und Sprachgebrauch wenig verwendet.

Seit 1997 trägt die Zeitschrift der Grünen Liga Brandenburg den Namen Libell.

Beispiele

Nachfolgende Aufzählung nennt einige bedeutende Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Einzelnachweise

  1. ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 504.
  2. ↑ Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 53.
  3. ↑ José Luis Alonso, Ulrike Babusiaux: Papyrologische und epigraphische Quellen. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Band 1 §§ 1–58. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5, S. 222–317, hier S. 76 und 296 f.