Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).
Auf Französisch wird (voll) einbezahltes Kapital als capital libéré bezeichnet. Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter somit Anteile am Vermögen einer juristischen Person und kommen damit der beim «Zeichnen» zuvor eingegangenen Verpflichtung nach (französisch libération). Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.