Als Rechtslenker wird ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bezeichnet, das für den Linksverkehr ausgelegt ist, weil sich das Lenkrad auf der rechten Seite befindet. Entsprechend heißt ein Fahrzeug für den Rechtsverkehr Linkslenker. In Verkaufsanzeigen speziell von britischen Oldtimern werden oft die Kürzel LHD (Left Hand Drive) für Linkslenker in Kontinentaleuropa bzw. RHD (Right Hand Drive) für Rechtslenker in Ländern mit Verkehr auf der linken Straßenseite wie z. B. in Großbritannien verwendet. Diese Abkürzungen sind auch auf Fahrzeugteilen zu finden, die für Links- und Rechtslenker unterschiedlich sind, z. B. Scheinwerfer oder Außenspiegel. Die Anordnung und Bedienung sowohl der Pedale im Fußraum als auch der Schaltung ist unabhängig von der Lage des Lenkrads einheitlich.
Der Markt für Linkslenker-Fahrzeuge ist wesentlich größer als der von Rechtslenkern. Der Anteil von Rechtslenkern an der weltweiten Fahrzeugproduktion macht nur 25 % aus.
Die größten Märkte sind Großbritannien, Australien, Japan, Indien und Südafrika, in denen bis auf Australien auch die größten Hersteller von Rechtslenkern lokalisiert sind. Der Markt für Rechtslenker ist zu klein, um alle Modelle in dieser Version anbieten zu können. Die Hersteller in den Rechtslenker-Märkten bauen oft auch Linkslenker für den Export. Die Überproduktion von rechtsgelenkten Fahrzeugen der japanischen Autoindustrie gelangt ebenfalls in Linkslenker-Märkte wie zum Beispiel in den Fernen Osten von Russland oder Armenien.


Üblich sind Rechtslenker im Rechtsverkehr, wenn der Fahrzeugführer gemäß dem Fahrzeugzweck mit einer Sitzposition am Straßenrand diesen besser überwachen kann, wie zum Beispiel bei Straßenkehrmaschinen oder bei Fahrzeugen, die auf Gebirgsstraßen eingesetzt sind. Weiters kommen Rechtslenker aus Sicherheitsgründen zum Einsatz, wenn der Fahrer im Zustellungsdienst häufig aussteigen muss oder gehbehindert ist.
In Italien war bis 1967 die Rechtslenkung für Fahrzeuge ab 7 t Gesamtgewicht noch vorgeschrieben.

In fast allen Ländern haben Fahrzeuge das Lenkrad auf der Seite der Straßenmitte, damit der Fahrer die Straße besser überblicken kann. Nach der Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr am 3. September 1967 in Schweden (Dagen H), wo die Fahrzeuge auch schon vorher linksgelenkt waren, gab es tatsächlich deutlich weniger Zusammenstöße zwischen Autos untereinander sowie zwischen Autos und Fußgängern. Da die Unfallrate jedoch nach zwei Jahren wieder den alten Stand erreichte, wird aber auch vermutet, dass unmittelbar nach der Umstellung zeitweilig vorsichtiger gefahren worden wäre.
Im schweizerischen Zollikofen bei Bern gründete sich 1955 das „Initiativkomitee für Rechtslenkung“ mit dem Ziel, diese gesetzlich festzuschreiben. Im Buch „Rechtsverkehr verlangt Rechtslenkung“ wurde diese Forderung von Fachleuten untermauert, und das westdeutsche Bundesverkehrsministerium kam in einer Studie von 1959 zu dem Ergebnis, dass Rechtslenkung bei Rechtsverkehr tatsächlich vorteilhafter wäre.
Aus Sicherheitsgründen haben manche Länder den Verkauf oder Import von Fahrzeugen mit dem Lenkrad auf der gemäß den Verkehrsregeln in diesem Land verkehrten Seite verboten. Andere Länder, so die meisten europäischen Länder, verlangen keine Umrüstung, aber zumindest eine Umstellung der Fahrzeugscheinwerfer, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Viele Grauimporte aus Japan (Linksverkehr) in Länder mit Rechtsverkehr wie Russland oder Peru wurden allerdings schon vorher von Rechts- zu Linkslenkern umgerüstet.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: