
Marchfutter ist der Name einer Steuer aus dem Mittelalter. Marchfutter wurde hauptsächlich im Gebiet der habsburgischen österreichischen Länder Nieder- und Oberösterreich und Steiermark eingehoben, es ist aber auch für die Mark Cham belegt. In der Mittelsteiermark wird der Begriff bis ins 19. Jahrhundert verwendet.
Die Steuerleistung bestand ursprünglich aus Lieferverpflichtungen von Hafer als Futter für Pferde des Militärs. Zur Leistung verpflichtet waren allgemein die Besitzer von Bauerngütern, wobei die Zugehörigkeit zu einer Grundherrschaft nicht relevant war. Details der rechtlichen Grundlagen und der historischen Bedeutung des Marchfutters sind nicht restlos geklärt. Eine frühe Nennung des Marchfutters wird im Renten- und Hubbuch von 1267 erwähnt, welches unter König Ottokar von Böhmen angelegt wurde.
Zuständig für die Einhebung des Marchfutters waren anfangs eigene Behörden, die Marchfutterämter.
Ähnliche Verpflichtungen für Futterabgaben gab es auch in anderen Ländern wie dem Frankenreich des 9. und im Italien des 10.–14. Jahrhunderts. Sie wurden z. B. in Oberitalien als fodrum bezeichnet. Für Salzburg ist das Wort hengistfuôter belegt.
In der Literatur sind zur Herkunft des Wortes Marchfutter verschiedene Ansichten dokumentiert:
Zum ersten Wortteil verweist eine Deutung darauf, dass Mähre, im Mittelhochdeutschen mar(ch), ursprünglich ein edles Streitross bezeichnete und die Abgabe ja auch als Pferdefutter bezeichnet werde. Dieser Ansicht wird auch aus philologischer Sicht der Vorzug gegeben, weil die Aussprache des „… ch“ im Wort anders klingt als jene des „… k“ im Wort Steiermark. Nach anderer Ansicht soll sich das Wort davon ableiten, dass die Leistungen für militärische Zwecke in einem Grenzgebiet, einer Mark, eingehoben wurden.
Der zweite Wortteil wird allgemein auf das lateinische fodrum zurückgeführt, welches „Futter“ bedeutet.
Als andere Bezeichnungen für die Abgabe werden marchrecht, marchdienst, annona marchialis, iustitia marchiae oder marchzins genannt.
Das Marchfutter hat nichts zu tun mit dem Ergänzungsfutter für Pferde, dem Mash.
Das Marchfutter wird für das Hochmittelalter als eine der Haupteinnahmequellen des Landesherrn geschildert. Sie kam zumindest ursprünglich nicht der Grundherrschaft zugute und wurde auch von Gütern eingehoben, die sonst z. B. einem Kloster abgabenpflichtig waren. Die Leistungspflicht wird als eine persönliche Steuerpflicht der Herren und Landstände geschildert, mit der einer Grundsteuer und anderen Steuern verglichen. Befreit waren allerdings jene Grundbesitzer, die selbst Militärdienst leisteten (wozu auch gehörte, für die Verpflegung der eigenen Streitpferde zu sorgen). Das Marchfutter wird (im Vergleich zu den Zahlungsverpflichtungen aus einer Grundherrschaft) als öffentlich-rechtliche (staatliche) Maßnahme geschildert. Die Verpflichtungen konnten zumindest ab dem Spätmittelalter durch Geldzahlungen ersetzt werden.
Das Marchfutter war nur eine von mehreren Steuern, die zum „Befrieden von Land und Leuten“, zur Erhaltung der militärischen Truppen diente. Neben dem Marchfutter gab es, besonders zur Finanzierung der Kämpfe gegen die Türken, auch andere Steuern für militärische Zwecke wie die Terz, die Quart und die Besteuerung der Gülten. Es gab auch Befreiungsmöglichkeiten, wie z. B. am 8. März 1314 zu Gunsten des Wiederaufbaus bzw. der Wiederbesiedlung freier Hofstellen (Huben). Im Lauf der Jahrhunderte seiner Existenz wurde das Marchfutter zu einer von vielen Abgaben, deren Einhebung schließlich auch den Grundherrschaften obliegen konnte. Das führte im Rahmen der Grundentlastung zu Diskussionen darüber, wer letztlich den Schaden aus der Streichung der Abgabe zu tragen hätte – die Grundherrschaft, der Landesherr, dem die Abgabe ursprünglich zugestanden wäre, private Käufer etc.
In der Literatur wird zur Diskussion gestellt, ob es möglich wäre, aus den Fundstellen des Begriffes bzw. aus der Verteilung der Marchfutterämter auf die Größe einer Mark, auf ein Königsgut oder den jeweiligen Stand der historischen Wehrverfassung eines Gebietes zu schließen. Das wird unterschiedlich beantwortet, weil es u. a. davon abhängt, ob das Marchfutter anderen Begriffen wie fodrum ohne Weiteres gleichgestellt werden darf und wie vollständig die historischen Unterlagen tatsächlich sind. So wurde das Marchfutter einerseits auch in der Steiermark nur im Gebiet der ursprünglichen Mark (im Wesentlichen die Mittelsteiermark), nicht aber im Ennstal und der Untersteiermark eingehoben, andererseits wurde es für das (damalige) Österreich im 13. Jahrhundert als eine Art Gewerbesteuer gesehen, welche die Schankwirte, Bäcker und Fleischer in Geld zu entrichten hatten.
Besondere Bedeutung hat das Marchfutter wegen seiner Aufzeichnungen für die Steiermark. Diese Unterlagen sind in weiten Teilen erhalten und bilden die „Marchfutterurbare“ oder „Marchfutterregister“. Die Unterlagen orientieren sich an der Pfarrorganisation und enthalten örtliche Übersichten teilweise bis auf die Ebene der einzelnen Bauernhöfe samt deren Namen. Sie reichen von 1265, 1268/69 oder 1414 bis in das 17. Jahrhundert und wurden nach einem einheitlichen Schema angelegt und fortgeführt. Mit den Marchfutterurbaren kann es möglich werden, die Besiedlungsdichte der jeweiligen Gebiete zu erkennen, weil Minderung, gänzlicher Entfall und Wiederaufnahme der Leistungen durch spätere Vermerke ersichtlich sein können. Beispielsweise ist das Veröden vieler Siedlungsstellen in der Oststeiermark im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts in Folge der Baumkircherfehde um 1470 und der Auseinandersetzungen um Matthias Corvinus bis 1490 nachvollziehbar (Randvermerk „öd“ im Urbar); ebenso die Wiederbesiedlung und das Wiederaufleben der Leistungen. Die Wiederbesiedlung hatte auch Auswirkungen auf die Bevölkerung, weil dadurch die früheren Siedlernamen verschwinden und neue Gehöfte durch Teilung oder Zusammenlegung früherer Siedlungsstellen (Huben etc.) entstehen konnten. Die Eintragung im Marchfutterurbar kann in solchen Fällen den Zeitrahmen einer Veränderung festlegen helfen.
Das Marchfutterurbar von 1414/1426 ist in einer elektronischen Edition des Steiermärkischen Landesarchives mit umfangreichen wissenschaftlichen Zusatzinformationen (einschließlich Darstellung der verschiedenen Schreiber-Hände) entgeltfrei verfügbar. Dieses Urbar besteht aus 92 Blättern und enthält Aufzeichnungen über die Erträgnisse des Grazer Marschall- bzw. Marchfutteramtes aus den Jahren 1414 bzw. 1426. Es befand sich in den 1960er-Jahren in einem desolaten Zustand, war im Zerfallen, Textteile waren durch Tintenfraß gefährdet oder bereits zerstört, Blätter von Pilzen befallen, manche Teile bereits zu Staub geworden. Die Handschrift wurde 1968/69 nach damaligem Stand der Technik umfangreich restauriert, aber auch neu gebunden (was eine neuerliche Belastung auch des Papiers beim Umblättern auslöst). Dabei wurden fehlende Papierstellen durch Anfaserung neuer Papierfasermasse in einer vom damaligen Restaurator des Landesarchives entwickelten Apparatur ergänzt. Die verwendeten Flüssigkeiten einschließlich langer Wasserbäder führten allerdings dazu, dass manche Passagen, die mit Eisengallustinte geschrieben waren, verschwunden oder andere mit weniger konsistenten Tinten geschriebene Nachträge verblasst und nur noch schwer lesbar sind. Diese Nachteile können zumindest teilweise durch die elektronische Dokumentation über die Vergrößerungs- und Kontraststärkungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
Das Marchfutter war in den jeweils örtlichen Hohlmaßen (Schöpfmaßen) zu entrichten, eine Leistung nach Gewicht setzte sich erst im 19. Jahrhundert durch.
Hinweise darauf, dass das Marchfutter von allen verpflichteten Stellen in der gleichen Menge zu liefern gewesen wäre, sind nicht ersichtlich, im Gegenteil: Die sehr unterschiedlichen Angaben über die einzelnen Maße, aber auch Vereinheitlichkeitswünsche deuten darauf hin, dass es tatsächlich keine einheitlichen oder vereinheitlichenden Regeln dafür gab. Dass die zuständigen behördlichen Stellen, zumindest anfangs die Marchfutterämter, vereinheitlichende eigene Gefäßgrößen verwendeten, scheint sich in der Praxis nicht durchgesetzt zu haben.
Die Mengenangaben sind als Jahresbeträge (Kalenderjahr, Kirchenjahr, Erntejahr etc.) zu sehen, die aber zumindest teilweise in Raten geleistet werden konnten.
In der Steiermark wurde im 15. Jahrhundert oft „virl“ oder „Grazer Viertel“ verwendet. Um welche Menge genau es sich dabei handelte, ist nicht mehr feststellbar, weil es keine einheitlichen Umrechnungswerte in das Dezimalsystem gibt und (selbst wenn im Lauf der Jahrhunderte, in denen es diese Regeln gab, keine Veränderungen eingetreten wären) die verschiedenen Maße erst 1857 vereinheitlicht wurden, wofür dann auch die Umrechnungsmethoden publiziert sind. Eine Quelle gibt an, dass das Marchfutter in der Weststeiermark bei Hollenegg, Gleinstätten und Waldschach in Grazer Viertel gedient (geleistet) würde und dass im Jahr 1807 ein gehäuftes Grazer Viertel 101,83 Liter betrage. Andererseits wird für das „Marchfutter Kastenmaß“ des landesfürstlichen Marchfutteramtes im 16. Jh. ein Wert von 52,48 Liter genannt. Die Vielzahl von verschiedenen Werten und Maßeinheiten (Vierling, Viertel, virtl, teilweise mit ortsbezogenen Zusätzen), die in der Literatur genannt werden, machen es unmöglich, einen „richtigen“ konkreten Wert zu nennen. Das noch abgesehen davon, dass manchmal ein Vierling mit zwei statt vier Vierteln gleichgesetzt oder zwischen „gestrichen“ und „gegupft“ etc. nicht unterschieden wird und selbst in der historischen Fachliteratur Irrtümer belegbar sind. Als „Marchfutter- oder Kastenmaß“ wird dem landesfürstlichen Marchfutteramt in Graz auch die Menge von einem Viertel zu vier Maßhäfen zugeschrieben, was mit zwei Dritteln eines Grazer Viertels gleichgesetzt wurde.
Nicht im Detail nachvollziehbar ist auch der Wert der Abgabe: Sie orientierte sich teilweise am jeweils örtlichen Marktwert, der schon wegen der unterschiedlichen Ernteerträge schwanken konnte. Der Marktwert konnte durch Geldzahlungen abgelöst werden, deren Beträge den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen unterlagen. Es ist dokumentiert, dass manche Verpflichteten Geldzahlungen oder andere Natural-Abgaben bevorzugten. Bei den Wertangaben werden in der Regel die Grazer Pfennige verwendet, wobei 1 Pfund (libra, lb, ℔) 8 Schilling (solidi, ß, β) oder 240 Pfennige (denarii, ₰) ergab. Es kommen aber auch Angaben in Gulden vor.