
von Marenholtz ist der Name eines lüneburgischen Uradelsgeschlechts mit gleichnamigem Stammhaus, welches im Jahre 1667 durch kaiserliches Handschreiben in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurde.
Die Familie wird mit dem Knappen Harnyt de Marnholte 1305 erstmals urkundlich erwähnt. Die Familie besaß seit dem Mittelalter das Schloss in Groß Schwülper (1972 abgerissen) und wurde durch Kaiserliches Handschreiben vom 26. Juni 1667 für Conrad Ascan von Marenholtz, den damaligen kurfürstlich brandenburgischen Gesandten auf dem Reichstag zu Regensburg, in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Am 6. November 1682 wurde die Freiherrenwürde auch für Ascanius Christoph von Marenholtz und seine ehelichen Nachkommen bestätigt. Zum Besitz zählten zeitweise auch Marenholtz, die Wasserburg Bahrdorf, Dieckhorst, Flettmar, Gerstenbüttel, Groß Schwülper und die Rittergüter Nordsteimke, Warmbüttel und Warxbüttel.
Von Rot und Schwarz geteilt und belegt mit einer fünfblättrigen silbernen Rose; auf dem Helm mit rechts schwarz-silbernen, links rot-silbernen Decken fünf abwechselnd rot und schwarze Straußenfedern. Die Devise lautet Bene sperando nec male habendo. (Gut hoffen und sich nicht grämen)

Für Curt Asche von Marenholtz wurde nach seinem Tod auf dem Gesandtenfriedhof südlich der Dreieinigkeitskirche, unmittelbar am Gitter zur dort westlich verlaufenden Predigergasse ein großes, von seinen Erben finanziertes Barock-Epitaph errichtet, das den verstorbenen Gesandten als Ganzfigur in Ritterrüstung zeigt, geschmückt mit Allongeperücke. Die ehemaligen beidseitigen Inschriften sind auf dem Denkmal nicht erhalten, wurden aber vor dem Verlust erfasst und dokumentiert. In der Inschrift wird der verstorbene Gesandte als würdevoller, freundlicher Preuße geschildert, der im Leben friedfertig war und sowohl die Ruhe im Staat als auch die Ruhe im eigenen Hause liebte.