Ein Maskengame beschreibt eine koordinierte Hetzkampagne im Internet, bei der einzelne Nutzer – die sogenannten „Masken“ – gezielt unter Druck gesetzt werden. Gruppen von Teilnehmenden setzen dabei verschiedene Mittel ein, die teils illegal sein können. Die Ziele solcher Aktionen bestehen nicht nur in der Wirkung auf die „Masken“, es spielen auch Gruppendynamiken eine Rolle.
Maskengames werden als „Hass- und Hetzkampagnen im Internet“ beschrieben. Die Teilnehmer von Maskengames zielten darauf ab, die Zielperson der Mobbingkampagnen „verächtlich zu machen, und zu provozieren“. Videos der Handlungen werden im Anschluss genutzt, um sich in Chatgruppen zu rühmen. Laut Angaben des Bundeskriminalamts wird ebenfalls versucht, die Betroffenen zur Aufgabe ihrer Onlinepräsenz zu bringen. Selbsterklärtes Ziel der Täter ist es, die Betroffenen in den Suizid zu treiben oder sie zu drängen, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben.
Der Begriff „Maske“ ist eine Übertragung aus dem Englischen. In einer englischsprachigen Troll-Community, welche sich in dem Forum Kiwi Farms organisierte, hat sich der Begriff „Lolcow“ (LOL = „Laughing out loud“, „cow“ = Kuh, welche gemolken wird) etabliert. In deutschen Troll-Communities hingegen habe sich der Begriff der „Maske“ für dasselbe Phänomen durchgesetzt. Geprägt wurde der Begriff von einem Betroffenen, der die Mobber, die häufig anonym agierten, als „Masken“ bezeichnete. Die Täter machten sich das Wort zu eigen und bezeichnen seitdem ihrerseits die Personen, gegen die sich die Aktionen richten, als „Masken“.
Der bekannteste Fall eines Maskengames ist das sogenannte „Drachengame“. Hierbei wurde der Youtuber Rainer Winkler (alias „Drachenlord“) aus einer losen Community von zehntausenden Menschen, die sich „Haider“ nennen, systematisch belästigt. Diese Community ist mit einer größeren Internet-Mobbing-Szene verbunden, die auch als „Sifftwitter“ bekannt ist. Durch Cybermobbing und Stalking sowohl im Internet als auch an seinem Wohnort verfolgten diese das Ziel, Winkler zu einer Aufgabe seiner Onlinepräsenz zu bringen. Hierfür sammelten sie hunderte Videos, legten eine Chronik über das Leben Winklers an, eine Internetzeitung berichtete über Winklers Leben und Bots zum Monitoring von Winklers Aktivitäten auf Social Media wurden programmiert.
Das Drachengame führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Winkler und einzelne Haider. Nach Verlagerung der Aktivitäten an Winklers Wohnort, an den zahlreiche Haider pilgerten und für Unruhe sorgten, verkaufte Winkler sein Haus an die Gemeinde, die es abreißen ließ. Zeitweilig war Winkler im Anschluss wohnungslos.
Laut dem Onlinemagazin Legal Tribune Online werden Hass- und Hetzkampagnen gegen Einzelpersonen wie Winkler inzwischen als „Maskengames“ bezeichnet.
Im Jahr 2022 veröffentlichte die ARD über den YouTube-Kanal Y-Kollektiv die Dokumentation Bekenntnisse eines Haters über Maskengames. In der Dokumentation wurde das systematische Cybermobbing aus der Täterperspektive dargestellt. Es wurden Methoden der Täter, Charakteristika der Betroffenen und Dynamiken des Mobbings beschrieben. Der Youtuber Just Nero kritisierte im Anschluss laut Ingame Unstimmigkeiten in der Darstellung und journalistische Mängel. Just Nero erklärte unter anderem, dass nicht hunderte, sondern hunderttausende Menschen an systematischem Cybermobbing gegen „Masken“ beteiligt seien. Darüber hinaus mahnte er an, dass in der Dokumentation die Betroffenen des Mobbings in erniedrigenden Situation gezeigt und Methoden erklärt worden, wie Täter ihre Identität verschleiern können. Auch gebe es bei dem in der Dokumentation zu sehenden Täter Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund, was in der Dokumentation hätte berücksichtigt werden müssen. In einer Stellungnahme erklärten Mitglieder des Y-Kollektivs, welche an dem Videoformat „Rabiat“ beteiligt sind, dass der Täter zu dem Zeitpunkt der Aufnahme nicht mehr in rechtsextremen Kreisen aktiv gewesen sei. Bei den in der Dokumentation gezeigten Betroffenen handele es sich um Personen des öffentlichen Lebens, damit bestehe ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung.
Im Jahr 2024 veröffentlichte der WDR die Dokumentation „Das Cybermobbingkartell (Alternativtitel: Maskengames)“. In der Dokumentation wurde das Maskengame gegen die Influencerin Aline Bachmann durch die Gruppierung NRR nachgezeichnet. Gleichzeitig wurde das Wirken des NWO-Netzwerks beleuchtet. Die Journalisten konnten auf einen Datensatz aus 75.000 Dokumenten, Sprachnachrichten und Fotos, die von einem ehemaligen Gruppenmitglied geleakt worden waren, zurückgreifen. In der Dokumentation wird deutlich, in welchem Ausmaß im Rahmen der Maskengames Straftaten wie Swatting, Bedrohung und Identitätsdiebstahl begangen werden. In der Dokumentation erklärte der „selbsternannte Pressesprecher“ der NWO, dass das NWO-Netzwerk aus dem Drachengame hervorgegangen sei.
In der Forschung werden drei Faktoren benannt, die Mobbing und Cybermobbing ausmachen:
Laut dem Germanisten Dennis Wegerhoff unterscheiden sich Maskengames vom klassischen Mobbing und Cybermobbing vor allem durch folgende Faktoren:
Die Methoden der Täter umfassen eine Vielzahl an verschiedenen Handlungen, die individuell angepasst werden.
Doxing, bei dem personenbezogene Daten veröffentlicht werden, ist ein essentieller Bestandteil von Maskengames. Ist die Wohnadresse der Zielperson bekannt geworden, werden beispielsweise ungewollte Essensbestellungen über Lieferdienste wie Lieferando automatisiert und in Massen ausgelöst, Leichenwagen dorthin bestellt oder Falschinformation verbreitet, wie z. B. dass an der Adresse Drogen verkauft würden, woraufhin Drogenabhängige die Betroffenen der Maskengames aufsuchen. Reaktionen der Betroffenen werden häufig in Livestreams beobachtet. Auch werden Gefahrensituationen vorgetäuscht, um Einsätze von Rettungskräften zu provozieren. Diese Swatting-Attacken werden häufig verübt, während die Betroffenen livestreamen, da die Täter so die Einsätze live mitverfolgen können. Aus diesem Grund sind Betroffene von Swatting häufig Youtuber oder Gamer. Teilweise werden auch im Namen der Betroffenen Drohnachrichten verfasst, sodass diese als vermeintliche Urheber gehalten und ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten.
Die Betroffenen werden häufig ebenfalls telefonisch von einer Vielzahl an Personen kontaktiert (Telefonterror). Während eine einzelne Rufnummer blockiert werden kann, um unerwünschte Anrufe zu verhindern, ist dies bei hunderten verschiedenen Rufnummern oder Rufnummern-Spoofing kaum möglich. Im Falle des sog. Drachengames wurden nicht nur Winkler selbst, sondern auch Nachbarn und Gewerbetreibende am Wohnort durch Telefonterror belästigt.
Darüber hinaus werden Vorwürfe gegen die Betroffenen konstruiert, welche größtmögliche gegen die Person gerichtete Reaktionen auslösen sollen. Hierfür werden diese teilweise als „Tierquäler“, „Vergewaltiger“ oder „Kinderschänder“ verleumdet. Diese Anschuldigungen werden zusammen mit Bild, Namen und Anschrift der Betroffenen verbreitet. Mitunter werden Deepfakes erstellt, um die Betroffenen zu diskreditieren, in Verruf zu bringen oder auch um andere Gruppenmitglieder zum Hass anzustacheln.
Laut Angaben der Zentralstelle für Hasskriminalität im Netz (ZHIN) verfolgen sadistisch motivierte Mobber zum Teil das selbst formulierte Ziel, die Opfer der Maskengames in den Suizid zu treiben. Trotz dieses erklärten Ziels sei den Tätern strafrechtlich bislang nur schwer beizukommen, erklärte eine Staatsanwältin. Ein Oberstaatsanwalt erklärte, dass bei Maskengames häufig die gesamte Familie betroffen sei. Die ZHIN selbst verfolgte einen Fall, bei dem ein Geschädigter in den Suizid getrieben werden sollte und dessen Tochter sich beinahe das Leben nahm.
Laut einem im Fachmagazin Kriminalistik veröffentlichten Artikel wird von einer dreistelligen Zahl an Betroffenen von Maskengames in Deutschland ausgegangen. Medienberichten zufolge haben sich zehntausende Menschen in Gruppen zu organisiertem Onlinemobbing zusammengeschlossen. Laut Angaben des Betroffenenverbunds „Instituts für Sicherheit und Datenanalyse im Streaming“ hatte im Jahr 2024 allein die Gruppierung NWO 1048 Streamer im Visier. Es wurden 132 Fälle von Swatting bei Twitch-Streamern innerhalb von 26 Monaten gezählt.
Betroffene der Maskengames sind häufig Content Creator und Influencer. Medial rezipierte Fälle umfassen neben Rainer Winkler auch die Influencerinnen Aline Bachmann und Shurjoka. Laut Medienberichten verabredeten sich im Fall von Aline Bachmann mindestens 5000 Nutzer über den Messenger Telegram, um sich an den Aktionen gegen sie zu beteiligen oder sie mitzuverfolgen.
Streamer und Influencer, die Betroffene eines Maskengames werden, haben teilweise körperliche oder psychische Auffälligkeiten wie Kleinwuchs, Alkoholismus, eine Behinderung oder psychische Erkrankung. Als präzipitierende Faktoren werden „ein hohes Mitteilungsbedürfnis“ in Verbindung mit „geringem Schamgefühl und Privatsphärebewusstsein“ beschrieben.
Häufige Vorwürfe der Mobber gegenüber den Opfern von Maskengames umfassen:
Doxing wurde bereits im September 2021 als gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 126a StGB). Das Veröffentlichen von sowohl frei zugänglichen als auch nicht frei zugänglichen Daten wird seitdem als Vergehen geahndet. Die Verbreitung der Daten samt Inhalt muss dazu geeignet und bestimmt sein, die betroffene Person oder ihr nahestehende Personen einem Verbrechen oder anderem Delikt gegen bedeutende Schutzgüter auszusetzen. Diese Hürde wurde zur Sicherstellung der Verhältnismäßigkeit geschaffen.
Staatsanwälte der Zentralstelle für Hasskriminalität im Netz, welche an die Göttinger Staatsanwaltschaft angegliedert ist, erklärten im Jahr 2023 gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass man seit einem Jahr koordinierte Hasskampagnen beobachte. Taten, welche im Rahmen dieser Hasskampagnen begangen werden, seien juristisch zumeist nur als Bagatelldelikte zu ahnden. Eine Staatsanwältin der Göttinger Zentralstelle für Hasskriminalität im Netz erklärte:
„Wir betreten hier rechtliches Neuland […] Dieses Phänomen hat bislang noch keinen Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden.“
Rechtswidrige Taten, die im Rahmen von Maskengames begangen werden, können nach Anwendung einschlägiger Rechtsnormen schon heute strafrechtlich geahndet werden. Allerdings ergibt sich aus den Besonderheiten der Maskengames aus Sicht von Juristen eine Strafbarkeitslücke. Diese ergibt sich primär aus dem Umstand, dass beim klassischen Stalking ein Einzeltäter eine Vielzahl von Handlungen begeht. In Maskengames hingegen begeht eine Vielzahl von Menschen Einzelhandlungen. Während das beharrliche Nachstellen als Stalking im Rahmen des § 238 StGB bereits jetzt einer Strafbarkeit unterliegt, zeichnen sich Maskengames häufig durch Einzeltaten aus, die erst im Kontext der Gruppenstrukturen, aus denen sie begangen werden, für das Opfer dem Stalking ähnliche Folgen hat. Eine Anwendung des § 238 bei erstmaligen Taten ist bisher nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Um die Lücke in der strafrechtlichen Verfolgung zu schließen, brachte das niedersächsische Justizministerium im Juni 2024 bei der 95. Frühjahrskonferenz der Justizminister (JuMiKo) in Hannover einen Vorschlag ein, nachdem eine Strafbarkeit auch dann möglich wäre, wenn eine erstmalige Tat begangen wird. Der entsprechende Antrag wurde in der Sitzung des vorbereitenden JuMiKo-Strafrechtsausschusses einstimmig abgesegnet. Im Anschluss an die JuMiKo wurde ein Beschluss getroffen, in dem die Justizminister erklärten, sich mit dem Phänomen der Maskengames beschäftigt zu haben. In dem Beschluss wurde die Lücke in der Strafverfolgung erläutert und eine Bitte an den Bundesjustizminister gerichtet, einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) erklärte, dass neben dem Schließen der Strafbarkeitslücke auch eine Erleichterung der Strafverfolgung notwendig sei, und appellierte an den Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Schwelle zur Telekommunikationsüberwachung herabzusetzen, um Täter effektiver ausfindig zu machen.
Frank Bornemann, Vorsitzender des niedersächsischen Richterbundes, verglich Maskengames mit Schlägereien. Die Täter verabredeten sich online zu Maskengames. Bei der Schließung der Strafbarkeitslücke müsse jedoch gewährleistet bleiben, dass die Täter wüssten, dass sie sich strafbar machen.