Medienräte sind Gremien der Rundfunkaufsicht, die in den Landesmedienanstalten von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen eingerichtet sind. Die Zuständigkeit der Medienräte erstreckt sich auf den privat finanzierten Rundfunk, sie entsprechen in ihrer Funktion den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Typische Aufgaben sind die Zulassung von Rundfunkanbietern, die Programmaufsicht und die Bearbeitung von Programmbeschwerden.
Zudem existiert seit 2026 auf Bundesebene ein beratendes Gremium mit der Bezeichnung „Medienrat“, »das anders als die bisherigen Aufsichtsgremien der einzelnen Anstalten generell und ›von außen‹ anstaltsübergreifend auf das gesamte öffentlich-rechtliche System blicken soll«.
Dieser übergreifender Medienrat wurde durch die Länder eingerichtet, hat sechs Mitglieder und ist an der Bauhaus-Universität Weimar angesiedelt. Die Gründungsvorsitzende ist Nathalie Wappler. Seine Mitglieder stammen aus den Bundesländern und der Gremienvertreterkonferenz der ARD (je zwei Personen) sowie vom ZDF-Fernsehrat und vom Deutschlandradio-Hörfunkrat (je eine Person).
Durch die Länderhoheit im Rundfunkbereich sind Bezeichnung, konkreter Aufgabenumfang und Zusammensetzung der Medienräte nicht bundeseinheitlich geregelt. So trägt das entsprechende Gremium in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung Medienkommission, in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern Landesrundfunkausschuss und in Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen Versammlung. Als generischer Begriff wird deshalb häufig die Bezeichnung Beschlussgremien der Medienanstalten oder Medienkommissionen der Länder gebraucht. Bundesweite Koordinierungsinstanz aller 14 Landesmedienkommissionen ist die Gremienkonferenz bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM).
Bezeichnung als „Medienrat“:
Bezeichnung als „Medienkommission“:
Bezeichnung als „Medienausschuss“:
Bezeichnung als „Versammlung“: