
Als Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung und Wohnsitzbestätigung werden von der Meldebehörde ausgestellte Bescheinigungen bezeichnet, es sind verschiedene besondere Formen der Auskunft aus dem Melderegister. Sie werden von verschiedenen Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht), Versicherungen, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.
Die Meldebescheinigung ist in Deutschland in § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Diese enthält folgende Daten:
Im Gegensatz zur Meldebescheinigung wird eine Meldebestätigung nach § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz nur einmalig bei An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ausgestellt.
Werden Daten zu einer anderen Person benötigt, kann bei berechtigtem Interesse eine Melderegisterauskunft (Deutschland) bzw. Meldeauskunft (Österreich) beantragt werden.