Michael Hettinger (* 13. Juli 1948 in Speyer) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Hettinger studierte zunächst an der Universität Würzburg, dann an der Universität Heidelberg, wurde dort 1981 mit der Dissertation Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen (§§ 46 Abs. 3, 50 StGB) zum Dr. iur. utr. promoviert und 1987 mit dem Thema: Die „actio libera in causa“: Strafbarkeit wegen Begehungstat trotz Schuldunfähigkeit? Eine historisch-dogmatische Untersuchung bei Wilfried Küper habilitiert. Nach einer Professur an der Universität Göttingen und einem Lehrstuhl an der Universität Würzburg (Nachfolge Günter Spendel) war er bis zum Eintritt in den Ruhestand Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Nachfolge Ernst-Walter Hanack). Seine Forschungsschwerpunkte lagen in der Strafrechtsdogmatik, dem Strafzumessungsrecht, der Gesetzgebungsmethodik, der Geschichte des Strafrechts und Strafprozessrechts sowie in der Kriminalpolitik. Unter anderem ist er Mitherausgeber von Goltdammer’s Archiv für Strafrecht und war von 2011 bis 2016 Alleinautor und bis 2023 Mitautor des von Johannes Wessels begründeten Standardwerks „Strafrecht Besonderer Teil/1: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte“. Hettinger ist verwitwet, lebt in der Nähe von Bad Kreuznach und hat zwei Kinder.
| Personendaten | |
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| NAME | Hettinger, Michael |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 13. Juli 1948 |
| GEBURTSORT | Speyer |