Regelungen zur Mindestbesteuerung sollen den Besteuerungsanspruch des erhebenden Staates sicherstellen. Teilweise richten sie sich unmittelbar gegen Strategien zur Steuervermeidung, teilweise sollen sie einen regelmäßigen Steuerfluss sicherstellen.
Unabhängig von ihrer genauen Ausgestaltung wirken Mindestbesteuerungsvorschriften verzerrend und vermindern die Neutralität eines Steuersystems. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diese steuersystematischen Nachteile gegen die angestrebten Ziele abzuwägen.
Regelungen zur Mindestbesteuerung existieren in vielen Staaten. Üblich sind dabei
Seit 2004 können in Deutschland gem. § 10d (2) EStG nicht ausgeglichene negative Einkünfte in den folgenden Veranlagungszeiträumen
vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden (Regelung zum Verlustvortrag).
Bei einem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 3 Millionen Euro und einem zu versteuernden Einkommen vor Verlustausgleich im aktuellen Jahr in Höhe von 2 Millionen Euro bedeutet das, dass lediglich 1,6 Mio. Euro der Verluste ausgeglichen werden können, während für 400.000 Euro Steuern anfallen.
In Deutschland beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 280 Prozent (bis 2026: 200 Prozent), wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4 GewStG).
Soweit innerhalb der EU Steuern harmonisiert sind, gelten Mindeststeuersätze (z. B. bei der Umsatzsteuer, der Mineralölsteuer), die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen.
Anfang Juni 2021 verständigten sich die Finanzminister der G7-Staaten auf dem Gipfeltreffen in St Ives auf eine weltweit geltende Mindestbesteuerung der digitalen Wirtschaft (Digitalsteuer für international agierende Großunternehmen), um das „Steuerdumping“ zu unterbinden. 136 Staaten, darunter die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer und einige Steueroasen wie die Cayman-Inseln, repräsentieren über 90 % des globalen Bruttoinlandsprodukts. Unter dem Dach des OECD-Projekts Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting vereinbarte man im Oktober 2021 15 % als Mindeststeuersatz für Konzerne ab 750 Millionen US-Dollar Umsatz. Die Steuern werden unabhängig vom rechtlichen Sitz der Firmen dort entrichtet, wo die Profite entstehen. Kenia, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka und die USA stimmten der Steuerreform nicht zu. . Die globale Mindestbesteuerung soll ab 2023 für Großunternehmen gelten.
Die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen war bis zum 31. Dezember 2023 von den Mitgliedstaaten umzusetzen.
| 20.03.2023 | Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen – Entwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG). |
| 07.07.2023 | Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen – Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) [PDF, 2 MB]. |
| 16.08.2023 | Die Bundesregierung beschließt den Entwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen). |
| 18.08.2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 365/23). |
| 19.09.2023 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 365/1/23). |
| 29.09.2023 | Der Bundesrat berät denGesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 365/23 Beschluss). |
| 06.10.2023 | Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/8668). |
| 11.10.2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung). |
| 18.10.2023 | Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung). |
| 8.11.2023 | Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags stimmt dem Gesetzentwurf zu (Pressemitteilung). |
| 10.11.2023 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung). Dafür stimmten die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP sowie die Union als größte Oppositionspartei. Die Linke und die AfD votierten dagegen. |
| 31.12.2023 | Das Mindeststeuergesetz ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gemäß seinem § 101 erstmals auf nach dem 30.12.2023 beginnende Geschäftsjahre anwendbar. |
Per 1. Januar 2024 wird die OECD/G20-Mindestbesteuerung auch in der Schweiz eingeführt.
Mit Beginn seiner zweiten Amtszeit erließ Präsident Donald Trump eine Executive Order, mit der er die Zustimmung der vorherigen Regierung widerrief und Strafen androhte, falls andere Staaten die Mindeststeuer auf US-Unternehmenen anwenden. Auf OECD-Ebene einigte man sich 2026 auf ein Side-by-Side Safe Harbour-Verfahren. US-Unternehmen müssen keine Nachversteuerung niedrig besteuerter in- und ausländischer Gewinne fürchten. Gerechtfertigt wird dies damit, dass die USA eine eigene Mindestbesteuerung haben. Diese ist strukturell jedoch nicht identisch mit der globalen Mindestbesteuerung. Während Letztere die Steuerlast für jedes Land gesondert betrachtet, stellt die US-Mindestbesteuerung auf einen globalen Durchschnitt in allen Ländern ab. Solange genug Gewinne in hoch besteuernden Ländern anfallen, werden Gewinne in niedrig besteuernden Ländern nicht nachversteuert. Die globale Mindeststeuer führt dagegen zur Nachversteuerung für jedes niedrig besteuerte Land. Unternehmen außerhalb der USA sollten die neuen Vereinfachungen und Wahlrechte prüfen und anwenden. Künftig kann für junge europäische Unternehmen eine US-Holdinggesellschaft attraktiv sein, um die globale Mindestbesteuerung zu vermeiden.