Mission Freedom ist ein am 1. Januar 2011 gegründeter, eingetragener christlich-fundamentalistischer Verein mit Sitz in Hamburg. Der als gemeinnützig anerkannte Verein setzt sich nach eigenen Angaben gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Rituelle Gewalt ein. Er betreibt privat sogenannte Schutzhäuser für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Mission Freedom ist Mitglied in der Diakonie Hamburg. Bis 2026 war er Mitglied im vorwiegend aus christlichen Organisationen bestehenden Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e. V., das unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Heinrich steht.
Gründerin des Vereins und Vorstandsvorsitzende ist die evangelikale Aktivistin, Buchautorin und Predigerin Gaby Wentland. Wentlands Heimatgemeinde ist die Pfingstgemeinde Freie Gemeinde Hamburg Neugraben e. V., an deren Adresse auch Mission Freedom seinen Sitz hat. Seit 2013 wurde der Verein in Recherchen und Medienberichten wiederholt als evangelikal-missionarisch oder christlich-fundamentalistisch geprägt eingeordnet.
In Hamburg kam es zu massiver Kritik an der Arbeitsweise und der religiösen Ausrichtung des Vereins. Nach Recherchen unter anderem von Panorama 3 beurteilte das Hamburger Landeskriminalamt den Verein als unseriös und lehnte eine Zusammenarbeit mit ihm ab. Auf Anfragen aus der Hamburger Bürgerschaft erklärte der Hamburger Senat, Arbeit und Konzept des Vereins entsprächen nicht den fachlichen Qualitätsanforderungen an den Umgang mit Menschenhandel, die Betreuung und das Sicherheitsbedürfnis der Betroffenen. Als kritisch wurde zudem die spezifisch religiöse Ausrichtung im Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs betrachtet. Hamburger Behörden und weitere Träger lehnten eine Zusammenarbeit mit Mission Freedom ab.
Seit Ende 2023 betrieb die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, eine Tochtergesellschaft von Mission Freedom, im Allgäu die vollstationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Haus SeeNest. Im April 2026 nahm das Jugendamt Oberallgäu alle sechs dort lebenden Kinder wegen des Verdachts kindeswohlgefährdender Erziehungsmethoden in Obhut; die Regierung von Schwaben prüfte anschließend den Widerruf der Betriebserlaubnis. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 195/26) vom 10. Mai 2026 ein Insolvenzverfahren eingeleitet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Mission Freedom arbeitet nach eigenen Angaben mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aus verschiedenen Berufsgruppen zusammen. Der Verein finanziert sich nach eigenen Angaben durch Privat- und Sachspenden.
Mission Freedom nennt als Schwerpunkte seiner Arbeit Aufklärung und Sensibilisierung, Streetwork, Öffentlichkeitsarbeit auf politischer Ebene sowie die Begleitung von Betroffenen in Schutzunterkünften. Die Arbeit erfolgt nach Vereinsangaben auf Grundlage eines christlichen Glaubensverständnisses; in den Schutzhäusern werde neben Unterstützung beim äußeren und inneren Ausstieg auch ein Seelsorge-Angebot auf christlicher Grundlage gemacht. Der Spiegel berichtete 2013, das von Mission Freedom betriebene Frauenhaus sei nicht offiziell anerkannt gewesen.
Zur präventiven Arbeit von Mission Freedom gehören Informations- und Diskussionsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen in Deutschland, in Herkunftsländern der Frauen sowie Materialien und Filme zu Menschenhandel und Prostitution. Die Öffentlichkeitsarbeit soll auf die rechtliche Lage von Betroffenen aufmerksam machen und politische Änderungen anstoßen. Mission Freedom beteiligt sich außerdem am Walk for Freedom, einer weltweiten Initiative gegen Sklaverei und Menschenhandel, die von The A21 Campaign geleitet wird. Zudem informierte der Verein auf Veranstaltungen wie dem Deutschen Evangelischen Kirchentag über Menschenhandel.
Mission Freedom betreibt nach eigenen Angaben zwei sogenannte HOMEs, in denen betroffene Frauen aufgenommen, beraten und begleitet werden können. Angeboten werde Unterstützung bei Job- und Wohnungssuche sowie die Vermittlung an Beratungsstellen, Dienste und Behörden. Nach Recherchen der taz durften von Mission Freedom betreute Frauen keine weltliche Musik hören, mussten ihr Handy abgeben und durften das Schutzhaus nicht ohne Begleitung verlassen. Der Verein wies vergleichbare Vorwürfe in der Vergangenheit zurück und erklärte, Bewohnerinnen könnten ihre eigene Religion ausüben und mit eigenem Schlüssel frei kommen und gehen.
Langfristiges Ziel der Betreuung sei nach Vereinsangaben, betroffene Frauen zu einer selbstständigen Lebensgestaltung und gesellschaftlichen Eingliederung in Deutschland oder in ihrem Heimatland zu befähigen. Eine Rückkehr ins Heimatland werde unterstützt, wenn eine Frau dies wünsche; dazu gehörten nach Vereinsangaben Organisation und Finanzierung der Rückreise sowie Betreuung durch eine Partnerorganisation vor Ort.
Seit Ende 2023 betrieb Mission Freedom als Alleingesellschafter der eigens gegründeten Himmelsstürmer Deutschland gGmbH die vollstationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Haus SeeNest im Allgäu in Bayern. Die Einrichtung richtete sich nach Angaben ihrer Website an Kinder und Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen; im Gesellschaftsvertrag werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Missbrauch genannt. Geschäftsführerin der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH ist Inga Gerckens, die auch für Mission Freedom tätig ist. Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH hat wie Mission Freedom ihren Sitz an der Adresse der Pfingstgemeinde Freie Gemeinde Hamburg Neugraben e. V.
Bereits vor Erteilung der Betriebserlaubnis wurde kritisch über die geplante Einrichtung berichtet. Die Grünen-Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel stellte im Bayerischen Landtag eine Anfrage, weil sie die Gefahr geistlichen Missbrauchs an traumatisierten Kindern in einem geschlossenen System sah. In der Antwort der Bayerischen Staatsregierung vom Juni 2024 hieß es, man habe die Position der Hamburger Behörden zur Kenntnis genommen, die eine Zusammenarbeit mit Mission Freedom ablehnen; das Hamburger Landeskriminalamt habe bestätigt, dass frühere Bedenken weiter bestünden. Wegen fehlender eigener Erfahrungen sah die Staatsregierung jedoch keine Grundlage für eine eigene fachliche Bewertung des Vereinskonzepts.
Der NDR berichtete im Juli 2024 kritisch über die Eröffnung der Einrichtung und verwies auf frühere Recherchen zu Mission Freedom sowie auf die Ablehnung einer Zusammenarbeit durch Hamburger Behörden. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete 2024 kritisch über die Ausrichtung und Arbeitsweise des Trägers. Wentland berichtet in zahlreichen Videoclips von religiösen Erfahrungen, etwa davon, Gottes Stimme zu hören und mit Jesus zu sprechen. Nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung bezeichnete sie Kinder einmal als Material, das Gott brauche, um sein Reich zu bauen; den Einzug der ersten drei Kinder ins Haus SeeNest kommentierte sie mit den Worten, dies sei, als habe Gott ihr drei neue Babys geschenkt.
Am 17. April 2026 nahm das Jugendamt Oberallgäu alle sechs im Haus SeeNest lebenden Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren in Obhut. Nach Angaben der Behörden waren sie fragwürdigen beziehungsweise kindeswohlgefährdenden Erziehungsmethoden ausgesetzt; genannt wurde unter anderem ein unangemessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Die Inobhutnahme erfolgte ohne Ankündigung, weil eine dringende Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte und sofortiges Handeln erforderlich gewesen sei. Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks wurden die Kinder aus Kita und Schule abgeholt. Die Behörden betonten, die Maßnahme sei nicht wegen der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers erfolgt.
Bereits am 5. März 2026 hatte die Regierung von Schwaben der pädagogischen Leiterin des Hauses SeeNest die Tätigkeit in der Einrichtung untersagt. Diese Tätigkeitsuntersagung wurde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt. Zudem erließ die Regierung von Schwaben nachträgliche Auflagen, darunter ein behördliches Zustimmungserfordernis bei Neuaufnahmen. Nach Angaben der taz prüfte die Regierung von Schwaben Anfang Mai 2026 den Widerruf der Betriebserlaubnis; Grundlage einer solchen Entscheidung wäre die mangelnde Fähigkeit oder Bereitschaft des Trägers, eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft Kempten prüfte Anfang Mai 2026 aufgrund der Medienberichterstattung den Anfangsverdacht einer Straftat. Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH reagierte auf Anfragen der Süddeutschen Zeitung und der taz zu den Vorgängen zunächst nicht. Im Juli 2026 gab das Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel die geordnete Trennung von Mission Freedom bekannt. Die Diakonie Hamburg leitete ein Verfahren zum Ausschluss des Vereins ein, woraufhin Mission Freedom ihrerseits den Austritt erklärte.
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit forderte nach der Inobhutnahme eine lückenlose Aufklärung und eine strengere Aufsicht über Träger mit fundamentalistischen Hintergründen. Der DBSH-Vorsitzende Sebastian Hainski erklärte, religiöse Dogmen dürften nicht über pädagogische Standards gestellt werden; Praktiken auf esoterischer oder fundamentalistischer Grundlage hätten in der Kinder- und Jugendhilfe keinen Platz.
Am 20. Februar 2014 wurde Mission Freedom auf Vorschlag des Hamburger Abendblatts vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem Bürgerpreis der deutschen Zeitungen ausgezeichnet. Zuvor war bereits Kritik an der Arbeit des Vereins öffentlich geworden.
Ein zentraler Kritikpunkt betraf ein von Mission Freedom verbreitetes Video, in dem eine junge Frau erzählte, sie sei als Kind und Jugendliche von ihrem angeblich im Rotlichtmilieu tätigen Vater vergewaltigt und in einem in seinem Besitz befindlichen Bordell zur Prostitution gezwungen worden. Jörn Blicke, Leiter des Dezernats „Milieu“ beim Landeskriminalamt Hamburg, erklärte die Geschichte für frei erfunden: Zum behaupteten Zeitpunkt habe die Frau ihren Vater noch nicht gekannt, dieser habe nichts mit dem St.-Pauli-Milieu zu tun gehabt und kein Bordell besessen. Mission Freedom gab an, den Aussagen der Betroffenen vertraut zu haben, konnte sie nach Nachforschungen allerdings nicht bestätigen und nahm die kritisierte DVD schließlich aus dem Vertrieb. Der Spiegel berichtete zudem, das Konzept des Vereins habe einen Betreuungsvertrag zwischen Klientin und Mission Freedom vorgesehen, in dem gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen geklärt werden sollten; ein solcher Vertrag sei bei seriösen Organisationen unüblich.
Eine weitere Kritik wurde durch den Hamburger Senat geäußert: Arbeit und Konzept des Vereins entsprächen wegen seiner missionarischen Ausrichtung nicht den fachlichen Qualitätsanforderungen im Umgang mit Menschenhandel und zeigten eine spezifisch religiöse Ausrichtung im Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs. Der Spiegel berichtete 2013, bei den zuständigen Behörden sei kein für die Betreuung Minderjähriger notwendiger Antrag gestellt worden, obwohl Wentland in Interviews und auf der Vereinswebsite von Kindern der aufgenommenen Zwangsprostituierten gesprochen habe.
Mission Freedom betrachtet die Vorwürfe als nicht haltbar. Der christliche Glaube begleite und motiviere die Arbeit, allerdings werde die Religionsfreiheit des Einzelnen stets berücksichtigt. Der Verein wies auch Vorwürfe zurück, den Bewohnerinnen seiner Schutzwohnung mit bevormundenden Regeln zu begegnen. „Es werden Frauen jeder Nationalität und Religion aufgenommen und sie können ihre eigene Religion ausüben. Ein Großteil der bisher im Mission Freedom Home untergebrachten Frauen sind Muslima.“ Jede Bewohnerin könne mit einem eigenen Schlüssel frei kommen und gehen. Die Bewohnerinnen müssten allerdings eine Hausordnung einhalten; dazu gehöre zum Schutz der Bewohnerinnen etwa, die Adresse nicht weiterzugeben und alte SIM-Karten nicht weiterzuverwenden, um Ortung durch Menschenhändler zu verhindern.
Sowohl Frank Heinrich als auch Matthias C. Wolff, Vorsitzender der Hamburger Allianz und des Netzwerks „Gemeinsam für Hamburg“, wiesen die Anschuldigungen an den Verein zurück. Die Arbeit mit sexuell ausgebeuteten Frauen sei durch christliche Nächstenliebe motiviert; den Frauen stehe es frei, ihre eigenen weltanschaulichen oder religiösen Überzeugungen zu pflegen, und von „Zwangsmissionierung“ könne keine Rede sein. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hielt trotz der vorab geäußerten Vorwürfe an der Verleihung seines Bürgerpreises fest. Das Preisgeld von 20.000 Euro sollte nach damaligen Angaben in eine Aufklärungskampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit fließen.