Liste der Mitglieder der Welthandelsorganisation

Übersichtskarte der Mitglieder der WTO:
  • Mitglieder
  • Mitglieder, zugleich ist die Europäische Union ein Territorialmitglied der WTO
  • Beobachter
  • Nichtmitglieder
  • In der Liste der Mitglieder der Welthandelsorganisation finden sich die 166 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), die sich aus Staaten, Sonderwirtschaftszonen und der Europäischen Union zusammensetzen. Das neueste Mitglied ist seit dem 30. August 2024 Osttimor.

    Zur Mitgliedschaft in der WTO gehört die Akzeptanz der verschiedenen Abkommen, die im Marrakesch-Abkommen verbunden sind, und die Befolgung der dort niedergeschriebenen Pflichten. Dazu gehört beispielsweise der Abbau von Handelshemmnissen oder die Unterordnung unter das Verfahren zur Streitbeilegung in der WTO.

    Hintergründe

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde versucht, eine internationale Handelsordnung zu etablieren. Eine der Hauptsäulen sollte die Gründung einer Internationalen Handelsorganisation sein. Die Gründung scheiterte jedoch insbesondere am Widerstand des US-Kongress. Infolgedessen kam es nur zum Abschluss des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1947. Dieses multilaterale Handelsabkommen regelte den internationalen Handel über mehrere Jahrzehnte, bis immer mehr Reformwünsche aufkamen. In den 1990er Jahren kam es im Rahmen der Uruguay-Runde dann zu der Gründung der Welthandelsorganisation und zum Abschluss zahlreicher neuer Abkommen, mit denen die Mitglieder gemeinsam die Welthandelsordnung ausgestalteten.

    Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation steht nicht nur Staaten offen. Mitglied können auch jene Sonderwirtschaftszonen (separate customs territories) werden, die Autonomie in Bezug auf ihre Wirtschaftsbeziehungen genießen. Stand 2024 sind drei solche Sonderwirtschaftszonen Mitglieder der WTO: Hongkong, Macau und Chinese Taipei.

    Eine Besonderheit bei den Mitgliedern ist die Europäische Union (EU). Gemäß Artikel XI:1 des Marrakesch-Abkommens sind die Europäischen Gemeinschaften Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation. Die Europäische Union trat als Rechtsnachfolgerin ab dem 1. Dezember 2009 an die Stelle der Europäischen Gemeinschaften. Neben der Europäischen Union sind aber auch alle ihre Mitgliedstaaten eigenständige Mitglieder der Welthandelsorganisation. Die Rechte und Pflichten des WTO-Rechts, wie der Abbau von Zöllen oder die Unterordnung unter die Streitbeilegungsregeln, gelten also sowohl für die EU als auch für ihre Mitgliedstaaten. In der Praxis handelt und spricht die Europäische Kommission für alle Mitgliedstaaten in Treffen einzelner Gremien oder von Verhandlungen.

    Zusammensetzung der Mitglieder

    Etwa zwei Drittel der Mitglieder der WTO bezeichnen sich selbst als Entwicklungsländer. Dabei gilt, dass die Bezeichnung als Entwicklungsland fast ausschließlich auf einer Selbsteinschätzung beruht. Einige der Abkommen des Welthandelsrechts knüpfen an die Eigenschaft „Entwicklungsland“ gewisse Vorzüge. Daher kam es im Laufe der Jahre zu einigen Protesten von anderen Staaten, wenn sich ein spezifischer Staat auf die Eigenschaft als Entwicklungsland berufen hatte. Im Beitrittsabkommen der Volksrepublik China wurde vereinbart, dass China sich auf gewisse Paragraphen, die Entwicklungsländern einen Vorteil gewähren, nicht berufen dürfe. Zu der Gruppe der Entwicklungsländer gehören unterschiedlichste Gruppen an Ländern, so eher einkommensstarke Staaten (upper-middle-income countries) wie Brasilien, China oder Südafrika, eher einkommensschwache Staaten (lower-middle-income countries) wie Kambodscha, Ghana, Indien oder Vietnam und einkommensschwache Staaten (low-income countries) wie Afghanistan, Haiti und Mali.

    In der Gruppe der einkommensschwachen Staaten sind mit Stand 2024 37 Mitglieder, die von den Vereinten Nationen als am wenigsten entwickelte Länder (least-developed-countries, LDC) bezeichnet werden. Diese Mitglieder machen 1/5 der Gesamtzahl der Mitglieder aus. An die Einstufung als am wenigsten entwickeltes Land knüpfen verschiedene WTO-Abkommen weitere besondere Behandlungen und Ausnahmen von gewissen Pflichten zum Abbau von Handelshemmnissen. Unter diesen Staaten ist das bevölkerungsreichste Land Bangladesch. Viele der am wenigsten entwickelten Länder liegen auf dem afrikanischen Kontinent, darunter Angola und Niger, und einige weitere auf dem asiatischen Kontinent, wie Laos und Myanmar.

    Rechte und Pflichten

    Das WTO-Abkommen regelt in Artikel XVI:4, dass die einzelnen Mitglieder die in ihren Gebieten geltenden Gesetze und andere Regelungen sowie ihr Verwaltungshandeln an die WTO-Abkommen anpassen müssen. Das gilt für alle Pflichten in den Abkommen. Beispiele für Pflichten in den Abkommen sind das Verbot des Erlass bestimmter Subventionen im SCM-Übereinkommen, das Prinzip der Inländerbehandlung oder das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen.

    In der Präambel des Marrakesch-Abkommens ist jedoch niedergeschrieben, dass Entwicklungsländer gefördert werden sollen. Die verschiedenen Abkommen kennen daher unterschiedliche Regelungen für diese Mitglieder, was man als „Special and differential treatment“ bezeichnet. Unter den Vorschriften sind längere Umsetzungsfristen für Verpflichtungen oder Verpflichtungen für Industrieländer die Interessen von Entwicklungsländern stärker zu schützen und ihnen technische Unterstützung zukommen zu lassen.

    Ist ein Mitglied seiner Ansicht nach nicht in der Lage einer bestimmten Pflicht nachzukommen, kann er einen Waiver beantragen, wodurch er von der Pflicht befreit wird. Der Antrag wird auf der Ministerkonferenz oder einem Treffen des Allgemeinen Rats diskutiert und entschieden, darf aber nur in absoluten Ausnahmen gewährt werden. Im Jahr 2019 beispielsweise wurden sechs solche Ausnahmen gewährt und 19 waren insgesamt in Kraft. Jede dieser Ausnahmen muss, sofern sie für einen längeren Zeitraum gewährt wurde, jährlich neu überprüft werden. Daneben besteht die Möglichkeit, bei Beitritt eines Mitglieds zu verlautbaren, dass die Regeln der einzelnen Handelsabkommen des Welthandelsrecht zwischen dem beitretenden und einem anderen Mitglied in Bezug auf deren Handelsbeziehungen nicht gelten sollen. Jedem Mitglied, so auch dem beitretenden Mitglied, steht diese Möglichkeit durch Benachrichtigung des Allgemeinen Rats zu. Seit 1995 wurde diese Möglichkeit jedoch nur zwölf Mal in Anspruch genommen, davon neun Mal von den Vereinigten Staaten. Viele dieser „opt-out“-Möglichkeitem wurden jedoch wieder zurückgenommen. In Kraft sind nur noch zwei solcher Erklärungen, eine von der Türkei gegenüber Armenien vom 29. November 2002 und von den Vereinigten Staaten gegen Tadschikistan vom 7. Dezember 2012.

    Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

    Erwerb der Mitgliedschaft

    Das Marrakesch-Abkommen, also das Gründungsabkommen der Welthandelsorganisation, sieht zwei Varianten des Erwerbs der Mitgliedschaft vor. In Artikel XI:1 des Abkommens ist die originale Mitgliedschaft (original membership) niedergeschrieben. Diese Möglichkeit erlaubte es den Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen von 1947 und den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaften, der Welthandelsorganisation beizutreten. Dafür mussten die Staaten dem Marrakesch-Abkommen und den in dessen Anhang niedergeschriebenen weiteren Abkommen zustimmen und gewisse Zusagen bezüglich des Abbaus von Handelshemmnissen machen. Diese Möglichkeit des Beitritts war nur im Rahmen der Gründung der Welthandelsorganisation möglich. Von den 166 Mitgliedern sind 123 Mitglieder Gründungsmitglieder.

    Die zweite Möglichkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft ist der Beitritt, was in Art. XII des Marrakesch-Abkommen geregelt ist. Möchte ein Staat der WTO beitreten, muss er mit den anderen Mitgliedern über den Beitritt verhandeln. Ein Staat muss das Marrakesch-Abkommen und die anderen Abkommen ratifizieren. Im Rahmen der Verhandlungen wird vor allem geprüft, ob die nationale Gesetzgebung mit den Regeln des WTO-Rechts vereinbar ist, und wenn nicht, was verbessert werden müsste sowie und Zugeständnisse ein Staat im Rahmen des Marktzugangs machen muss. Van den Bossche und Zdouc nennen dies auch die Verhandlung um den „Preis des Beitritts“. Tritt ein Staat der WTO bei, profitiert er sofort von jeglichen verhandelten Zugängen zum Markt anderer Mitglieder. Im Gegenzug wird also ein Marktzugang zum neuen Mitglied verhandelt. Der letzte Staat, der der Welthandelsorganisation beitrat, war Osttimor am 30. August 2024.

    Ende der Mitgliedschaft

    Artikel XV:1 des Marrakesch-Abkommens ermöglicht jedem Mitglied der Organisation, unilateral aus der Organisation auszutreten. Sofern ein Staat dem Generalsekretariat den Austritt mitteilt, endet seine Mitgliedschaft nach sechs weiteren Monaten. Dabei endet die Mitgliedschaft in allen Abkommen. Die Möglichkeit des Austritts wurde noch nicht in Anspruch genommen, obwohl bereits einige Staaten damit drohten. Dazu gehörten die Vereinigten Staaten unter Präsident Donald Trump und einige karibische Bananen-Produzenten, die mit der Entscheidung EC – Bananas III des Appellate Body nicht einverstanden waren.

    Neben dem Austritt kennt das WTO-Recht keine Möglichkeit des Ausschlusses eines Mitglieds oder einer Aussetzung der Mitgliedschaft. Im Rahmen des Vereinbarung zur Beilegung von Streitigkeiten gibt es nur die Möglichkeit, gewisse Zugeständnisse im Bezug zu einem Mitglied, welches seine Pflichten verletzt, auszusetzen. Auch existiert keine Möglichkeit, einen Staat, der bspw. das allgemeine Völkerrecht oder Menschenrechte verletzt, auszuschließen. Ein Vorstoß von Argentinien, Costa Rica, Japan, der USA und der EU aus dem Jahr 2018, Mitglieder, die ihre Berichtspflichten nicht erfüllen, als inaktive Mitglieder zu klassifizieren, stieß auf zahlreiche Kritik.

    Zusammenschlüsse von Mitgliedern

    Neben der Europäischen Union existieren auf der Welt noch weitere regionale Zusammenschlüsse von Staaten. Diese sind zwar formal keine Mitglieder der WTO, die verschiedenen Mitgliedstaaten treten aber häufig mit einer Stimme auf. Zu diesen Gruppen gehören beispielsweise ASEAN und die AKP-Staaten. Hingegen bei der wirtschaftlich bedeutenden Mercosur-Gruppe konnte so ein gemeinsames Auftreten kaum festgestellt werden. In der Zeit vor dem Jahr 2003 war insbesondere die Cairns-Gruppe eine bedeutende Allianz. In den auf die Ministerkonferenz 2003 folgenden Jahren bildeten einzelne Mitglieder verschiedene Interessengruppen, wie die G20 um China, Indien, Indonesien, Ägypten, Argentinien und Südafrika. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Bündnis der Industrie- und Schwellenländer G20. Gruppen wie die G90 repräsentierten die ärmsten Mitglieder der Organisation oder gewisse Länder mit spezifischen Wirtschaftszweigen. So repräsentiert die C4-Gruppe vier westafrikanische Baumwollproduzenten. Neben diesen Zusammenschlüssen von WTO-Mitgliedern, die zumeist auf gewisse Interessen gerichtet sind, gibt es auch Gruppen, die eher darauf gerichtet sind, in formaler Runde zu diskutieren. Dies hatte den Zweck festgefahrene Verhandlungen voranzubringen und Kompromisse zwischen widerstreitenden Interessen zu finden. Darunter war die als „Quad“ bekannt gewordene Gruppe in der Uruguay-Runde und den ersten Jahren der WTO, die aus den Europäischen Gemeinschaften, der USA, Japan und Kanada bestand. Diese Gruppe wurde später von den sogenannten G5 ersetzt, einem Zusammenschluss der EU, Brasiliens, Chinas, Indiens und der USA. Dieser Wechsel in der Gruppendynamik zeigt laut Peter Van den Bossche die wachsende Rolle von China, Brasilien und Indien in der Weltwirtschaft.

    Mitglieder der WTO

    Legende: Staat Europäische Union Sonderwirtschaftszone

    In der Spalte Gruppenzugehörigkeit sind die Mitgliedschaften in einer Staatenorganisation oder einem Staatenverbund angegeben, die oder der im Kontext der Welthandelsorganisation aufgetreten ist und daher im Abschnitt Zusammenschlüsse von Mitgliedern erscheint. Zudem ist die Zugehörigkeit zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) angegeben.

    MitgliedBeitrittsdatum Gruppenzugehörigkeit Informationen auf wto.org Ständige Vertreter
     Ägypten30. Juni 1995 G20 Link Liste
     Afghanistan29. Juli 2016 LDC Link Liste
     Albanien8. September 2000 Link Liste
     Angola23. November 1996 LDC, AKP Link Liste
     Antigua und Barbuda1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Argentinien1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Armenien5. Februar 2003 Link Liste
     Australien1. Januar 1995 Cairns-Gruppe Link Liste
     Bahrain1. Januar 1995 Link Liste
     Bangladesch1. Januar 1995 LDC Link Liste
     Barbados1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Belgien1. Januar 1995 EU Link Liste
     Belize1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Benin22. Februar 1996 LDC, AKP Link Liste
     Bolivien12. September 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Botswana31. Mai 1995 AKP Link Liste
     Brasilien1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Brunei1. Januar 1995 ASEAN Link Liste
     Bulgarien1. Dezember 1996 EU Link Liste
     Burkina Faso3. Juni 1995 LDC, AKP Link Liste
     Burundi23. Juli 1995 LDC, AKP Link Liste
     Chile1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Volksrepublik China11. Dezember 2001 G20 Link Liste
     Costa Rica1. Januar 1995 Cairns-Gruppe Link Liste
     Dänemark1. Januar 1995 EU Link Liste
     Deutschland1. Januar 1995 EU Link Liste
     Dominica1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Dominikanische Republik9. März 1995 AKP Link Liste
     Dschibuti31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Ecuador21. Januar 1996 G20 Link Liste
     El Salvador7. Mai 1995 Link Liste
     Elfenbeinküste1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Estland13. November 1999 EU Link Liste
     Eswatini1. Januar 1995 AKP Link Liste
    Europäische Union 1. Januar 1995 Link
     Fidschi14. Januar 1996 AKP Link Liste
     Finnland1. Januar 1995 EU Link Liste
     Frankreich1. Januar 1995 EU Link Liste
     Gabun1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Gambia23. Oktober 1996 LDC, AKP Link Liste
     Georgien14. Juni 2000 Link Liste
     Ghana1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Grenada22. Februar 1996 AKP Link Liste
     Griechenland1. Januar 1995 EU Link Liste
     Guatemala21. Juli 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Guinea25. Oktober 1995 LDC, AKP Link Liste
     Guinea-Bissau31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Guyana1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Haiti30. Januar 1996 LDC, AKP Link Liste
     Honduras1. Januar 1995 Link Liste
     Hongkong 1. Januar 1995 Link Liste
     Indien1. Januar 1995 G20 Link Liste
     Indonesien1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20, ASEAN Link Liste
     Irland1. Januar 1995 EU Link Liste
     Island1. Januar 1995 Link Liste
     Israel21. April 1995 Link Liste
     Italien1. Januar 1995 EU Link Liste
     Jamaika9. März 1995 AKP Link Liste
     Japan1. Januar 1995 Link Liste
     Jemen 26. Juni 2014 LDC Link Liste
     Jordanien11. April 2000 Link Liste
     Kambodscha13. Oktober 2004 LDC, ASEAN Link Liste
     Kamerun13. Dezember 1995 AKP Link Liste
     Kanada1. Januar 1995 Cairns-Gruppe Link Liste
     Kap Verde23. Juli 2008 AKP Link Liste
     Kasachstan30. November 2015 Link Liste
     Katar13. Januar 1996 Link Liste
     Kenia1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Kirgisistan20. Dezember 1998 Link Liste
     Kolumbien30. April 1995 Cairns-Gruppe Link Liste
     Komoren 21. August 2024 LDC, AKP Link Liste
     Demokratische Republik Kongo1. Januar 1997 LDC, AKP Link Liste
     Republik Kongo27. März 1997 AKP Link Liste
     Kroatien30. November 2000 EU Link Liste
     Kuba20. April 1995 G20, AKP Link Liste
     Kuwait1. Januar 1995 Link Liste
     Laos2. Februar 2013 LDC, ASEAN Link Liste
     Lesotho31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Lettland10. Februar 1999 EU Link Liste
     Liberia14. Juli 2016 LDC, AKP Link Liste
     Liechtenstein1. September 1995 Link Liste
     Litauen31. Mai 2001 EU Link Liste
     Luxemburg1. Januar 1995 EU Link Liste
     Macau 1. Januar 1995 Link Liste
     Madagaskar17. November 1995 LDC, AKP Link Liste
     Malawi31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Malaysia1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, ASEAN Link Liste
     Malediven31. Mai 1995 Link Liste
     Mali31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Malta1. Januar 1995 EU Link Liste
     Marokko1. Januar 1995 Link Liste
     Mauretanien31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Mauritius1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Mexiko1. Januar 1995 G20 Link Liste
     Moldau26. Juli 2001 Link Liste
     Mongolei29. Januar 1997 Link Liste
     Montenegro 29. April 2012 Link Liste
     Mosambik26. August 1995 LDC, AKP Link Liste
     Myanmar1. Januar 1995 LDC, ASEAN Link Liste
     Namibia1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Nepal23. April 2004 LDC Link Liste
     Neuseeland1. Januar 1995 Cairns-Gruppe Link Liste
     Nicaragua3. September 1995 Link Liste
     Niederlande1. Januar 1995 EU Link Liste
     Niger13. Dezember 1996 LDC, AKP Link Liste
     Nigeria1. Januar 1995 G20, AKP Link Liste
     Nordmazedonien 4. April 2003 Link Liste
     Norwegen1. Januar 1995 Link Liste
     Oman9. November 2000 Link Liste
     Österreich1. Januar 1995 EU Link Liste
     Osttimor 30. August 2024 LDC, AKP Link Liste
     Pakistan1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Panama6. September 1997 Link Liste
     Papua-Neuguinea9. Juni 1996 AKP Link Liste
     Paraguay1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Peru1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Philippinen1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20, ASEAN Link Liste
     Polen1. Juli 1995 EU Link Liste
     Portugal1. Januar 1995 EU Link Liste
     Ruanda22. Mai 1996 LDC, AKP Link Liste
     Rumänien1. Januar 1995 EU Link Liste
    Russland22. August 2012 Link Liste
     Salomonen26. Juli 1996 LDC, AKP Link Liste
     Sambia1. Januar 1995 LDC, AKP Link Liste
     Saudi-Arabien11. Dezember 2005 Link Liste
     Samoa10. Mai 2012 AKP Link Liste
     Schweden1. Januar 1995 EU Link Liste
     Schweiz1. Januar 1995 Link Liste
     Senegal1. Januar 1995 LDC, AKP Link Liste
     Seychellen26. April 2015 AKP Link Liste
     Sierra Leone23. Juli 1995 LDC, AKP Link Liste
     Simbabwe5. März 1995 G20, AKP Link Liste
     Singapur1. Januar 1995 ASEAN Link Liste
     Slowakei1. Januar 1995 EU Link Liste
     Slowenien30. Juli 1995 EU Link Liste
     Spanien1. Januar 1995 EU Link Liste
     Sri Lanka1. Januar 1995 Link Liste
     St. Kitts und Nevis21. Februar 1996 AKP Link Liste
     St. Lucia1. Januar 1995 AKP Link Liste
     St. Vincent und die Grenadinen1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Südafrika1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20, AKP-Staaten Link Liste
     Südkorea1. Januar 1995 Link Liste
     Suriname1. Januar 1995 AKP Link Liste
     Tadschikistan2. März 2013 Link Liste
     Taiwan 1. Januar 2002 Link Liste
     Tansania1. Januar 1995 LDC, G20, AKP Link Liste
     Thailand1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20, ASEAN Link Liste
     Togo31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Tonga27. Juli 2007 AKP Link Liste
     Trinidad und Tobago1. März 1995 AKP Link Liste
     Tschad19. Oktober 1996 LDC, AKP Link Liste
     Tschechien1. Januar 1995 EU Link Liste
     Tunesien29. März 1995 Link Liste
     Türkei26. März 1995 Link Liste
     Uganda1. Januar 1995 LDC, AKP Link Liste
    Ukraine16. Mai 2008 Cairns-Gruppe Link Liste
     Ungarn1. Januar 1995 EU Link Liste
     Uruguay1. Januar 1995 Cairns-Gruppe, G20 Link Liste
     Vanuatu 24. August 2012 AKP Link Liste
     Venezuela1. Januar 1995 G20 Link Liste
     Vereinigte Arabische Emirate10. April 1996 Link Liste
     Vereinigtes Königreich1. Januar 1995 Link Liste
     Vereinigte Staaten1. Januar 1995 Link Liste
     Vietnam11. Januar 2007 ASEAN Link Liste
     Zentralafrikanische Republik31. Mai 1995 LDC, AKP Link Liste
     Zypern30. Juli 1995 EU Link Liste

    Völkerrechtssubjekte mit Beobachterstatus

    Neben den 166 Mitgliedern gibt es 23 Völkerrechtssubjekte, die einen Beobachterstatus bei der Welthandelsorganisation besitzen. Mit Ausnahme des Heiligen Stuhl müssen diese nach fünf Jahren Beitrittsverhandlungen aufnehmen. In der Spalte Gruppenzugehörigkeit sind die Mitgliedschaften in einer Staatenorganisation oder einem Staatenverbund angegeben, die oder der im Kontext der Welthandelsorganisation aufgetreten ist und daher im Abschnitt Zusammenschlüsse von Mitgliedern erscheint. Zudem ist die Zugehörigkeit zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) angegeben.

    Beobachter Start der Beitrittsverhandlungen Gruppenzugehörigkeit Information auf wto.org
     Algerien 17. Juni 1987 Link
     Andorra 22. Oktober 1997 Link
     Äquatorialguinea 5. Februar 2008 AKP Link
     Aserbaidschan 16. Juli 1997 Link
     Äthiopien 10. Februar 2003 LDC, AKP Link
     Bahamas 18. Juli 2001 AKP Link
     Belarus 27. Oktober 1993 Link
     Bhutan 6. Oktober 1999 Link
     Bosnien und Herzegowina 15. Juli 1999 Link
     Curaçao 3. März 2020 Link
    Heiliger Stuhl keine Beitrittsverhandlungen (Ständiger Beobachter)
     Iran 26. Mai 2005 Link
     Irak 13. Dezember 2004 Link
     Libanon 14. April 1999 Link
     Libyen 27. Juli 2004 Link
     São Tomé und Príncipe 26. Mai 2005 LDC Link
     Serbien 15. Februar 2005 Link
     Somalia 7. Dezember 2016 LDC Link
     Sudan 25. Oktober 1994 LDC, AKP Link
     Südsudan 7. Dezember 2017 LDC Link
     Syrien 4. Mai 2010 Link
     Turkmenistan 23. Februar 2022 Link
     Usbekistan 21. Dezember 1994

    Literatur

    Anmerkungen

    1. ↑ Roots: from Havana to Marrakesh (wto.org) (Memento vom 17. Oktober 2012 im Internet Archive)
    2. ↑ Peter van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 45–47.
    3. 1 2 Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 121.
    4. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 122–123.
    5. 1 2 Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 122.
    6. ↑ WTO | Understanding the WTO – least-developed countries. In: wto.org. Abgerufen am 2. September 2024 (englisch).
    7. 1 2 Peter van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 134–135.
    8. ↑ Peter van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 129–130.
    9. ↑ Peter van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 136.
    10. 1 2 Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 125.
    11. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 125 (Van Den Bossche und Zdouc schreiben in Fn. 241, dass von den Vertragsstaaten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen nur Jugoslawien und Syrien nicht auf diese Weise beigetreten sind. Die Liste der Vertragsstaaten des Abkommens auf der Internetseite der WTO listet Syrien aber nicht als Vertragsstaat im Jahr 1994.).
    12. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 126.
    13. ↑ DG Okonjo-Iweala welcomes Timor-Leste as 166th WTO member. In: wto.org. Abgerufen am 30. August 2024 (englisch).
    14. 1 2 Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 137.
    15. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 123–124.
    16. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 124.
    17. ↑ Mitgliedschaft unter der Bezeichnung „Separate Customs Territory of Taiwan, Penghu, Kinmen and Matsu (Chinese Taipei)“
    18. ↑ Peter Van den Bossche, Werner Zdouc: The Law and Policy of the World Trade Organization. 5. Auflage. 2022, S. 125 (Bei Van Den Bossche/Zdouc stehen noch 25 Völkerrechtssubjekte. Seit Erscheinen des Buches traten die Komoren und Osttimor bei, weshalb es nun 23 Völkerrechtssubjekte sind.).
    19. ↑ Als Start der Beitrittsverhandlungen wird hier die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Verhandlung des Beitritts des Völkerrechtssubjektes genannt.
    20. 1 2 3 Die Arbeitsgruppe wurde bereits gestartet vor Gründung der Welthandelsorganisation. Zu diesem Zeitpunkt richtete sich das Beitrittsbestreben also noch nur auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen.