Schleim

Schleim (von mittelhochdeutsch slīm ‚Flüssigkeit von klebrig-schleimiger Konsistenz‘; lateinisch mucus oder mucilago, früher auch für ‚schleimiger Saft‘, ‚Pflanzensaft schleimiger Konsistenz‘) ist eine zähflüssige organische Absonderung, insbesondere von Schleimhäuten, die üblicherweise dem Schutz der Organoberfläche vor Austrocknung, Fremdpartikeln oder Abrieb dient. Schleim kann auch der Einhüllung und Abkapselung von unerwünschten Fremdkörpern dienen. Strukturbestimmende Hauptbestandteile des Schleims sind die Mucine.

Funktion beim Menschen

Schleim bzw. Mucus überzieht als klebrige Substanz die Epithelien als eine organspezifische, schützende Hülle. Die Dicke des Mucus variiert bei gesunden Menschen je nach Organ, mit Ausnahme des Auges, zwischen 200 und 500 µm.

Der Schleim hat bei verschiedenen Schleimhäuten eine unterschiedliche Schutzfunktion:

Beispiele für die Funktion in der Tierwelt

Biofilm

Biofilme mit Bakterien treten mitunter in Form von Schleim auf; gefunden u. a. in gelagertem Dieselöl, in Abwasserrohren, in einer Blumenvase und in einer Höhle mit Methan und Jod als Energiequelle.

Fluidphysik/Rheologie

Schleime sind typische nichtnewtonsche Flüssigkeiten mit Gel-Charakter, die sich durch energisches Rühren „verflüssigen“ lassen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Gundolf Keil: Die „Cirurgia“ Peters von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes (= Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Band 2). Stadtarchiv, Ulm 1961 (zugleich Philosophische Dissertation Heidelberg 1960: Peter von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes), S. 426 (zu muzilago, muscilago und mucilago) und 464 (zu sleym bzw. slym und mucilago, auch als „Mucilaginosum“).
  2. ↑ Muzine auf dem Gebiet der HNO-Heilkunde. In: HNO. Band 50, Nr. 3, 2002, S. 209–216, doi:10.1007/s001060100549.
  3. ↑ Birgit Ellinger: Lebender „Alien-Schleim“ entzückt Höhlenforscher welt.de, 7. November 2014, abgerufen am 26. November 2016.