Der NRW-Tarif ist ein im öffentlichen Personennahverkehr von Nordrhein-Westfalen (NRW) landesweit angewandter Beförderungstarif. Er löste bei seiner Einführung in den Jahren 2004 bis 2005 den damaligen Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn ab. Mit dem Beförderungstarif sollten die tariflichen Barrieren zwischen Bus und Bahn einerseits und den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr, Rhein-Sieg, Westfalentarif und im Raum Aachen andererseits abgebaut werden.


Bereits ab 1. August 2004 (Stufe 1) wurden folgende Pauschalpreis-Fahrkarten angeboten:
Neu und bundesweit ohne Vorbild war das Kurzreiseticket für bis zu zwei Stunden freie Fahrt in einer Richtung, also ohne Rückfahrtmöglichkeit. Ein Länderticket und das für NRW hierfür als Vorbild anzusehende SchöneFerienTicket NRW gab es bereits vorher. Diese Tickets wurden jedoch mit der 1. Stufe des Landestarifs zu regulären Angeboten ausgebaut.
Am 12. Juni 2005 startete der Verkauf von relationsbezogenen Fahrkarten (Stufe 2). Diese lösten innerhalb von NRW den Nahverkehrstarif der DB ab. Wesentlicher Unterschied war, dass im NRW-Tarif mit nur einem Fahrschein sowohl der Schienenpersonennahverkehr als auch im Vor- und Nachlauf (Anfahrt zum Startbahnhof und Weiterfahrt ab Zielbahnhof) Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse in ganz NRW benutzt werden konnten.
Die Preisbildung für den Eisenbahnanteil entsprach der des DB-Tarif. Für den Vor- und Nachlauf mit kommunalen Verkehrsmitteln wurde ein pauschaler Aufpreis in den Ticketpreis eingerechnet. Dieser Aufpreis von zunächst 70 Cent für jedes Einzelticket wurde jährlich erhöht und betrug ab dem 1. Januar 2010 bereits 1,20 Euro. Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt reduziert sich der Preis entsprechend dem jeweiligen Rabattsatz. Der Aufschlag war nach dem Solidarprinzip verbindlich, d. h., er musste auch entrichtet werden, wenn für den Vor- und/oder Nachlauf in Regionen mit schlecht ausgebautem örtlichen Nahverkehr gar keine kommunalen öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können (besonders auch an Sonn- und Feiertagen). Andererseits können auch langlaufende Regionalbusverbindungen (z. B. Münster Hbf – Vreden, ca. 68 km) im Rahmen des Vor-/Nachlaufs mit RelationspreisTickets zurückgelegt werden.
Ab dem 10. Juni 2007 galt zwischen zwei Gemeinden in NRW ein fester Verbindungspreis (Stufe 3). Zuvor war der Preis unmittelbar vom Start- und/oder Zielbahnhof der Fahrt abhängig. Weiterhin konnte zwischen einem Bahnhof in der Startgemeinde bis zu einem Bahnhof in der Zielgemeinde (bei Gemeinden ohne Bahnanschluss jeweils ab/bis einer vorgegebenen Nachbargemeinde) nur der Schienenpersonennahverkehr benutzt werden.
Zum 13. Dezember 2015 änderte sich die Tarifsystematik für Einzelfahrkarten und entsprach nicht mehr der des DB-Tarifs. Zwischen Start- und Zielgemeinde dürfen alle Verkehrsmittel auf allen verkehrsüblichen Wegen benutzt werden. Der Tarif kommt dadurch auch auf reinen Busverbindungen zur Anwendung.
Der „Westfalentarif“ (WT) ersetzt seit dem 1. August 2017 den NRW-Tarif für tarifraumüberschreitende Fahrten im westfälischen Landesteil. Alle VRR-Gemeinden, die neben dem WT-Raum angrenzen (im Besonderen Dortmund und Hagen), erkennen für Fahrten im Übergang den Westfalentarif an.
Bis zur Tarifreform zum 1. Januar 2026 existierten zwei Ticketarten.
Um den flächendeckenden Vertrieb des Tarifs auch außerhalb der angestammten Vertriebswege für Schienenfahrausweise sicherzustellen, wurde zum 1. April 2008 ein spezielles Online-Ticket NRW (Kombination aus DB-Online-Ticket und Ticket2Print der DSW21) eingeführt, das über die Online-Reiseauskunft der DB erworben werden kann. Hintergrund ist, dass der Vertrieb über die Verkaufssysteme der kommunalen Unternehmen wegen der notwendigen hohen Investitionen bei zu erwartendem relativ geringen Absatz bislang nicht umgesetzt werden konnte.
Der NRW-Tarif ist der landesweite Tarif für Nahverkehrsfahrten zwischen den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er stellt die Haus-zu-Haus-Tarifierung im NRW-Nahverkehr für alle Bus- und Bahnverbindungen zwischen den Verbundräumen in NRW sicher. So müssen Nahverkehrskunden an den Verbundraumgrenzen bzw. beim Umsteigen kein neues Ticket mehr lösen. Sie können mit demselben Ticket alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge nutzen. Zudem bindet der NRW-Tarif alle Städte und Gemeinden in NRW ein.
Mit dem NRW-Tarif wird somit das bereits auf der Ebene der Verbund- und Gemeinschaftstarife umgesetzte Prinzip der Haus-zu-Haus-Tarifierung auf alle Nahverkehrsverbindungen ausgedehnt. Die BahnCard wird im NRW-Tarif teilweise anerkannt.
Der NRW-Tarif gilt in allen Verkehrsmitteln, die Verbund- oder Gemeinschaftstarife anwenden.
Dazu zählen
Der NRW-Tarif gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs sowie auf wenigen Buslinien, die keinen Verbund- oder Gemeinschaftstarif anwenden (z. B. Nachtbuslinien in Bielefeld).
Fahrkarten des NRW-Tarifs werden von allen Verkehrsunternehmen in NRW, auch an Fahrkartenautomaten (in Bussen eingeschränkt), und über das Internet als Online-Tickets verkauft.
Die digitale Version heißt eezy.nrw und ist als App namens mobil.nrw verfügbar. In der App möglich sind eine Fahrplanauskunft, der Erwerb von Fahrkarten und das Check-In System. Für das Check-In System ist die Luftlinien-Entfernung für den Gesamtpreis maßgebend und es gelten Preisobergrenzen; eine Fahrt im 24-Stunden-Zeitraum ist nicht teurer als ein herkömmliches 24-Stunden-Ticket und monatlich ist kein höherer Preis als für das Deutschlandticket fällig. Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist mit einem Zuschlag von 50 % des regulären Preises möglich.
Seit dem 1. Januar 2026 existiert ein abgespecktes Ticketsortiment als Folge einer in Kraft tretenden Tarifreform. Insbesondere werden seitdem außerhalb von „eezy.nrw“ keine relationsbezogenen Einzelfahrkarten mehr angeboten.
| Name | Tickettyp | Personenzahl | Geltungsdauer | Preis in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 24hTicket NRW Single | Tagesticket | 1 Person | 24 Stunden | 39,80 |
| 24hTicket NRW 5 Personen | Tagesticket | max. 5 Personen | 24 Stunden | 59,80 |
| FerienTicket NRW | Zeitticket | 1 Person unter 21 Jahre | in Schulferien* | 38,60 77,50 (Sommerferien) |
| EinzelTicket NRW | einfache Fahrt | 1 Person | 7 Stunden | 25,80 10,30 (bis 14 Jahre) |
| EinfachWeiterTicket NRW | Zusatzticket für Verbundtickets | 1 Person | 6 Stunden insgesamt | 12,90 6,50 (bis 14 Jahre) |
| 24hFahrradTicket NRW | Tagesticket Fahrradkarte | 1 Person | 24 Stunden | 6,30 |
| NRWupgrade1.Klasse Fahrt | 1. Klasse-Zuschlag | 1 Person | 7 Stunden | 12,90 |
| NRWupgrade1.Klasse Monat | Abonnement 1. Klasse-Zuschlag | 1 Person | unbefristet | 84,60 |
| NRWupgradeFahrrad Monat | Abonnement Fahrradkarte | 1 Person | unbefristet | 47,80 |
| * Das FerienTicket NRW gilt nur in einem einzelnen Ferienzeitraum. Fällt der erste Ferientag auf einen Montag, gilt das Ticket bereits ab dem Samstag davor. Ist der letzte Ferientag ein Samstag, gilt das Ticket bis einschließlich zum Sonn-/Feiertag vor Schulbeginn. | ||||
Über mobil.nrw lässt sich ebenso das Deutschlandticket beziehen.
Der NRW-Tarif gilt auch für die niedersächsische Stadt Osnabrück. Darüber hinaus wird für nachfolgende Verbindungen der NRW-Tarif angewandt:
In Niedersachsen
In Hessen
In Rheinland-Pfalz
In den Niederlanden
In den Niederlanden
Kinder unter sechs Jahren und Hunde können unentgeltlich im NRW-Tarif mitgenommen werden. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.
Für die Mitnahme von Fahrrädern im NRW-Tarif gibt es das 24hFahrradTicket NRW. Es handelt sich dabei um eine Fahrrad-Tageskarte für beliebig viele Fahrten. Auf einigen Linien des Schienenverkehrs (Betreiber: NordWestBahn) wird für die Fahrradmitnahme eine Reservierung empfohlen, Fahrgäste mit Fahrrad werden jedoch – soweit Platz vorhanden ist – auch ohne Voranmeldung befördert.
In Nordrhein-Westfalen auftretende Verspätungen von mindestens 20 Minuten oder Zugausfälle berechtigen den Fahrgast zum Antrag – der an die verantwortliche Verkehrsgesellschaft zu richten ist – auf die vollständige Erstattung des Fahrpreises für einen gelösten Fahrschein im Zugfernverkehr. Taxikosten werden bis zur festgelegten Höchstgrenze erstattet; sie beträgt 60 Euro für Fahrten zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, ansonsten 30 Euro.